Hintergrund: Der Bund fördert die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse heute indirekt mit einem jährlichen Beitrag von 20 Millionen Franken. Mit dem Betrag wird die Zustellung der Presseerzeugnisse verbilligt. Nach geltendem Recht wird die Ermässigung nur im Falle einer Tageszustellung durch die Post gewährt. Die Zustellung durch private Anbieter ist vom heutigen System der Posttaxenverbilligung nicht erfasst.
Mit einer Änderung des Postgesetzes soll eine anbieterneutrale Regelung geschaffen werden. Dadurch erhalten auch private Anbieter die Möglichkeit, Erzeugnisse der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse verbilligt zustellen zu können. Der Bundesrat setzt mit der Vorlage eine Motion der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats vom Juli 2024 um (Mo. 24.3818).
Der Regierungsrat begrüsst, dass die Zustellermässigung künftig unabhängig davon gewährt werden soll, ob die Zustellung durch die Post oder einen privaten Anbieter erfolgt. Er teilt die Einschätzung des Bundes, dass eine freie Wahl der Zustellpartner die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse weiter stärkt und zusätzliche Kosteneinsparungen ermöglicht. Davon profitieren insbesondere nicht gewinnorientierte Organisationen wie zum Beispiel Vereine, Verbände und Parteien. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die geplante Änderung des Postgesetzes die indirekte Presseförderung stärkt, und damit auch die Medienvielfalt und demokratische Meinungsbildung.