Im Kreisschreiben Gemeindefinanzen Nr. 5/2022 empfehlen wir Ihnen die Handhabung zum Steuervorbezug 2023 infolge Gegenvorschlag zur Initative "Jetz si mir draa (jsmd)".
Kreisschreiben Gemeindefinanzen Nr. 5/2022
Steuerausfälle je Einwohnergemeinde
Im Kreisschreiben Gemeindefinanzen Nr. 5/2022 empfehlen wir Ihnen die Handhabung zum Steuervorbezug 2023 infolge Gegenvorschlag zur Initative "Jetz si mir draa (jsmd)".
Kreisschreiben Gemeindefinanzen Nr. 5/2022
Steuerausfälle je Einwohnergemeinde
Mit Schreiben vom 15.09.2022 wurde den Finanzverwaltungen der Bürger- und Kirchgemeinden sowie deren angegliederte Zweckverbände und Institute die Einladung zur HRM2 Einführungsinstruktion 4 zum Thema Abschluss / Jahresrechnung versendet. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite Einführungsinstruktion 4 - Abschluss / Jahresrechnung.
Der Kantonsrat hat am 7. September 2022 die Steuerungsgrössen im Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden für das Jahr 2023 beschlossen.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Mit Schreiben vom 17. August 2022 hat das Finanzdepartement die Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden über die Neuerungen und Entwicklungen, die sich auf das Budget 2023 auswirken, informiert.
Die vierte Einführungsinstruktion zum Thema Abschluss / Jahresrechnung ist als Webseminar für Dienstag, 22. November 2022 und Donnerstag, 1. Dezember 2022 vorgesehen. Die Veranstaltung richtet sich an die Finanzverwaltungen der Bürger- und Kirchgemeinden.
Am Nachmittag werden Workshops zur Vertiefung angeboten. Einladung und Programm werden zur gegebenen Zeit publiziert.
Die Einwohnergemeinden wurden mit Kreisschreiben Nr. 4/2022 vom 7. Juli 2022 über die Einführung des Internen Kontrollsystems (IKS) informiert.
Alle Einwohnergemeinden haben bis am 30. November 2022 mit dem Online-Formular Angaben zum Stand Ihres IKS zu machen und die erforderlichen Dokumente einzureichen.
Mit Schreiben vom 30. Mai 2022 wurde den Sozialregionen mitgeteilt, dass der Einführungstermin des einheitlichen Kontenplans auf das Rechnungsjahr 2024 verschoben wird.
Wie an der Einführungsinstruktion 3 informiert, können interessierte Bürger- und Kirchgemeinden sowie deren angegliederte Zweckverbände die vorgenommene Neubewertung des Finanzvermögens anhand der Teilnahme eines Bewertungsseminars durch das AGEM-Bewertungsteam plausibilisieren lassen.
Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite Bewertungsseminare.