Die Mitarbeitenden lassen sich von folgenden 10 Grundsätzen leiten:
1. Die Qualifikation der Mitarbeitenden und die Qualität, wie die Arbeit erledigt wird, sind das A und O des Erfolges. Jede Dienstleistung ist so gut wie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, welche die Dienstleistung erbringen.
2. Ausschlaggebend sind nicht nur die fachlichen sondern auch die menschlichen und sozialen Qualitäten. Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz bilden die Grundlage, um handlungsorientiert zu arbeiten.
3. Basis der Leistung bildet die partnerschaftliche Teamarbeit in ständigen und wechselnden Teams. Teamarbeit ist eine besondere Arbeitsform und bedeutet nicht, sich aus der Verantwortung zu stehlen.
4. Mitarbeit im AGEM und in den Zivilstandsämtern bedeutet Mut zur Tat. Das heisst, selbständig Entscheide zu fällen und Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen.
5. AGEM-Mitarbeitende sind informiert. Informiert ist, wer nicht nur auf Informationen wartet, sondern sich die Informationen auch holt.
6. AGEM-Mitarbeitende sind konflikt- und kritikfähig. Konflikte lassen sich nicht vermeiden. Ziel ist es, Konflikte rechtzeitig zu benennen, zu lösen oder zumindest mit ihnen umzugehen. Voraussetzung ist, Kritik zu äussern und zu ertragen.
7. AGEM-Mitarbeitende ruhen sich nicht auf ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten aus. Sie bilden sich ständig weiter. Ihre Optik reicht über die Grenzen des eigenen Fachgebietes hinaus.
8. Das ausserberufliche Engagement zB. in Behörden und sozialen Institutionen, in Kultur und Sport wird geschätzt, da es den Horizont erweitert und das Durchsetzungsvermögen stärkt.
9. Teilzeitarbeit ist ein wesentliches Mittel, in den verschiedensten Bereichen arbeitsfähig zu sein und seine Leistungen zu reflektieren. Teilzeitarbeit wird gefördert.
10. Das AGEM und die Zivilstandsämter erbringen Dienstleistungen effizient und bedarfsgerecht. Sie berücksichtigen diese Kriterien bei der Wahl der Kommunikationsmittel, der Verhältnismässigkeit der eigenen Tätigkeit und derjenigen die sie von den Gemeinden verlangen.