Waldbrandgefahr

Lagebeurteilung vom 13.11.2025 (nächste Beurteilung im März 2026)

Topografische Karte Kanton Solothurn, oberer Teil und unterer Teil gelb Stufe 2, mittlerer Teil Jura - Thäler Orange Stufe 3

Am Jurasüdfuss und in den Tälern gilt aufgrund des Südwestwinds Gefahrenstufe 3 "erheblich", im restlichen Kantonsgebiet Stufe 2 "mässig".

Bei Gefahrenstufe 3 "erheblich" können brennende Streichhölzer oder Funkenflug einen Brand verursachen. Das Feuer breitet sich aufgrund der erhöhten Trockenheit rasch aus, insbesondere bei Wind oder am Hang. In befestigten Feuerstellen darf Feuer entfacht werden – aber nur mit sehr grosser Sorgfalt. Bei Wind ist von Feuern im Wald und in Waldesnähe abzuraten. 

Bei Gefahrenstufe 2 "mässig" können durch Unachtsamkeit lokale Feuer entstehen, welche sich langsam bis mittelschnell ausbreiten. Das Feuern im Wald und in Waldesnähe ist nur mit grosser Sorgfalt erlaubt. Das Grillfeuer muss im Auge behalten werden.

Zigaretten, Raucherwaren sowie leicht entzündbare Gegenstände dürfen grundsätzlich nicht im Freien entsorgt werden.