Grossraubtiere

Zuständigkeiten innerhalb der kantonalen Verwaltung

Das Amt für Wald, Jagd und Fischerei (AWJF) und das Amt für Landwirtschaft (ALW) sind für den Umgang mit Grossraubtieren in Bezug auf Nutztierhaltung in der Landwirtschaft zuständig.

Grossraubtiermanagement - AWJF

Grundsätzliche Fragen zum Grossraubtiermanagement fallen in den Zuständigkeitsbereich der Fachstelle Jagd des AWJF. Dies beinhaltet unter anderem die Beurteilung, Dokumentation (u.a. Luchsmonitoring) und die allfällige Entschädigung von Nutztierrissen.

Herdenschutzberatung - ALW

Die Fachstelle Herdenschutz des ALW ist zuständig für die Beratung der Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter sowie für die Entrichtung von Beiträgen an Herdenschutzmassnahmen. Sie ist im Bildungszentrum Wallierhof angegliedert.

Link zur Herdenschutzberatung Wallierhof

Link zum Merkblatt Herdenschutz im Kanton Solothurn der Fachstelle Herdenschutz

Link zur schweizerischen Fachstelle Herdenschutz AGRIDEA

Nutztierriss durch Grossraubtiere

Das folgende Merkblatt regelt das kantonale Vorgehen bei einem Nutztierriss durch Grossraubtiere:

Risse an Wild- und Nutztieren sind zur Beurteilung den zuständigen Grossraubtierverantwortlichen der sechs Hegeringe zu melden.

Liste der Grossraubtierverantwortlichen:

Amt für Wald, Jagd und Fischerei

Abteilung Jagd + Fischerei

Rathaus
Barfüssergasse 14
4509 Solothurn

Der Schalter und die Zentrale sind wie folgt geöffnet:
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:00
Dienstag, Mittwoch, Freitag
08:30 - 12:00
Donnerstag
14:00 - 17:00

Andere Öffnungszeiten sind nach telefonischer Absprache möglich.