Arbeitslosenentschädigung

Häufig gestellte Fragen

Melden Sie sich spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit auf dem zuständigen RAV an. Dort erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen und Informationen.  Arbeitslos - was tun?

An die Postadresse:

Öffentliche Arbeitslosenkasse, untere Sternengasse 2, 4509 Solothurn

Anspruch auf ALE hat, wer folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt:

  • ganz- oder teilweise arbeitslos ist
  • einen anrechenbaren Arbeitsausfall erlitten hat
  • in der Schweiz wohnt
  • die obligatorische Schulzeit zurückgelegt hat, jedoch das Rentenalter der AHV noch nicht erreicht hat
  • die Beitragszeit erfüllt hat (Arbeitsverhältnisse) oder von der Erfüllung der Beitragszeit befreit ist ("Arbeitslos - was tun?" )
  • vermittlungsfähig ist
  • die Kontrollvorschriften erfüllt hat

Personen mit Unterstützungspflicht gegenüber Kindern sowie Personen mit einem Einkommen bis zu Fr. 3'797.-- brutto erhalten Arbeitslosenentschädigung in der Höhe von 80 %. Alle übrigen Personen erhalten eine 70-%ige Arbeitslosenentschädigung.

Von der Arbeitslosenentschädigung werden die Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO, NBU, BVG) abgezogen.

Versicherte, die die Beitragszeit erfüllen, haben Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung während längstens 2 Jahren, beitragsbefreite Versicherte haben Anspruch auf eine reduzierte Anzahl Taggelder.

Das Formular "Angaben der versicherten Person" können Sie ganz einfach, unkompliziert und online einreichen. 

Wenn Sie arbeitslos sind, ist es wichtig, dass Ihr Arbeitslosengeld pünktlich ausbezahlt wird. Das Formular für die Auszahlung können Sie neu online ausfüllen und direkt einreichen (Videoanleitung). Das Arbeitslosengeld wird so in der Regel schneller ausbezahlt.

Hier gehts zum Job-Room: https://www.job-room.ch

Tipps zum Ausfüllen des Formulars «Angaben der versicherten Person» finden Sie in diesem YouTube-Video.

Amt für Wirtschaft und Arbeit

Öffentliche Arbeitslosenkasse

Untere Sternengasse 2
4509 Solothurn