Kurzarbeit

Wir sind online - und Sie?

Die Geltendmachung von Kurzarbeitsentschädigung bei der öffentlichen Arbeitslosenkasse erfolgt neu ausschliesslich digital über den eService auf Job-Room. Registrieren Sie sich noch heute und profitieren Sie von einer effizienten Gesuchsabwicklung. 

Per Post oder E-Mail eingereichte Unterlagen können nicht mehr entgegengenommen werden und werden zu unserer Entlastung retourniert. 

 

 

Kurzarbeit anmelden

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Anmeldeprozess von Kurzarbeit.

ordentliches Abrechnungsverfahren ab Januar 2023

 

Die nachfolgenden Unterlagen müssen Sie der Arbeitslosenkasse für jede Abrechnungsperiode bis spätestens 3 Monate nach Ablauf derselben einreichen. Diese Frist gilt auch dann, wenn eine Einsprache resp. Beschwerde hängig ist.

  • Antrag und Abrechnung von Kurzarbeit 
  • Mitteilung, ob gekündigte Personen auf der Abrechnung aufgeführt sind

Bei der ersten Abrechnung oder bei Änderung sind zudem einzureichen:

  • IBAN-Nr. Ihrer Zahlungsverbindung
  • Aufstellung über die in den letzten sechs Monaten vor Beginn der Kurzarbeit von den einzelnen Arbeitnehmern geleisteten Mehrstunden (vgl. Info-Service Punkt 18) oder eine Bestätigung, dass in der erwähnten Zeitspanne keine Mehrstunden geleistet wurden
  • Aufstellung der in den letzten sechs Monaten vor Beginn der Kurzarbeit an die einzelnen Arbeitnehmern ausbezahlten Mehrstunden (vgl. Info-Service Punkt 18) oder eine Bestätigung, dass in der erwähnten Zeitspanne keine Mehrstunden ausbezahlt wurden
  • Angaben zu den Ferienansprüchen in Ihrem Betrieb (Bsp. bis zum vollendeten
    50. Altersjahr Anspruch auch 25 Ferientage)
  • Auflistung der bezahlten Feiertage in Ihrem Betrieb
  • Auflistung der Vorholzeit-Bezugstage in Ihrem Betrieb
  • Unterlagen woraus die Regelung/Ausrichtung eines 13. Monatslohnes oder Gratifikation ersichtlich ist
  • Angaben zu den Betriebsferien
  • Gleitzeitreglement (sofern vorhanden)
  • Unterlagen (GAV, Musterarbeitsvertrag etc.) woraus die wöchentliche Arbeitszeit und ggf. die Vorholzeit ersichtlich ist
  • Wochenarbeitsplan von Teilzeitmitarbeitende (bei unterschiedlichen Tagessollstunden)
  • Kopien der Lohnabrechnungen vom Vormonat

Die Unterlagen sind ausschliesslich via Jobroom  eService «Antrag/Abrechnung Kurzarbeitsentschädigung» einzureichen. Bitte beachten Sie, dass sich die Behandlung Ihrer Anträge verzögert, falls die eingereichten Unterlagen unvollständig sind.

Wichtige Hinweise

  • Eine betriebliche Zeiterfassung ist zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung obligatorisch. Dieser Nachweis muss mit Stundenrapporten, Stempelkarten etc. belegt werden können. Die betrieblichen Unterlagen müssen während 5 Jahren aufbewahrt werden. Die Prüfung der betrieblichen Arbeitszeitkontrolle ist nicht Sache der kantonalen Amtsstelle bzw. der Kasse sondern des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO). Aus diesem Grund bitten wir Sie, uns keine Zeiterfassungen, sondern nur das Formular 716.307.1 (Rapport) einzureichen.
  • Die Geltendmachung von Kurzarbeitsentschädigung bei der öffentlichen Arbeitslosenkasse erfolgt ausschlieslich digital über den eService. Registrieren Sie sich noch heute und profitieren Sie von einer effizienten Gesuchsabwicklung. Informationen zur Registrierung finden Sie hier. 
  • Per Post oder E-Mail eingereichte Dokumente können nicht mehr entgegengenommen werden und werden zu unserer Entlastung retourniert. 

Helfen Sie mit, dass wir Ihre Gesuche schneller bearbeiten können: Informieren Sie sich soweit wie möglich zuerst via arbeit.swiss und die verlinkten Webseiten.