Internationales PD U1
Sind Sie EU/EFTA-Bürger/in, haben in der Schweiz gearbeitet und möchten sich in einem anderen EU/EFTA-Land arbeitslos melden? Dann brauchen Sie das Formular PD U1. Dadurch werden in der Schweiz erworbene Versicherungszeiten bestätigt und im Ausland angerechnet. Es wird von einer Schweizer Arbeitslosenkasse ausgestellt.
Um Ihren Antrag bearbeiten zu können, benötigt die Arbeitslosenkasse von Ihnen die folgenden Angaben:
- Formular Antrag auf Ausstellung eines PDU1
- Formular Arbeitgeberbescheinigung international
- Lohnabrechnungen oder Lohnausweise der letzten 3 Jahre
- Kopie Ihres Ausweises (Pass / ID)
Wichtig: Es braucht für jede Firma, bei der Sie in der Schweiz gearbeitet haben, eine eigene Arbeitgeberbescheinigung. Für wie viele Jahre Sie Ihre Arbeitstätigkeit in der Schweiz belegen müssen, ist je nach Ausreiseland unterschiedlich. Informationen dazu finden Sie auf der zweiten Seite des Formulars "Antrag auf Ausstellung eines PD U1"
Wo reichen Sie die Unterlagen ein?
Waren Sie in der Vergangenheit schon bei einer Arbeitslosenkasse angemeldet oder haben Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen?
Wenn ja, senden Sie Ihre Unterlagen an diese Arbeitslosenkasse.
Wenn nein, senden Sie Ihre Unterlagen an eine frei wählbare Arbeitslosenkasse, die an Ihrem letzten Wohnort tätig ist - oder wenn Sie nicht in der Schweiz gewohnt haben, senden Sie die Unterlagen an eine frei wählbare Arbeitslosenkasse, die am Betriebssitz Ihres letzten Arbeitgebers tätig ist.