Abrechnung/Auszahlung

Geltendmachung

Wenn Sie von der Kantonalen Amtsstelle einen positiven Entscheid erhalten haben, können Sie den wetterbedingten Arbeitsausfall bei der entsprechenden Arbeitslosenkasse geltend machen. Die Schlechtwetterentschädigung muss innerhalb dreier Monate nach Ende des vom wetterbedingten Arbeitsausfall betroffenen Monats bei der gewählten Arbeitslosenkasse geltend gemacht werden (auch dann, wenn noch kein Entscheid von der kantonalen Amtsstelle vorliegt oder ein Einsprache- oder Gerichtsverfahren hängig ist). Verspätet geltend gemachte Ansprüche werden nicht mehr bezahlt.

Die entsprechenden Formulare finden Sie hier