Arbeitsmarktliche Massnahmen

Was sind Arbeitsmarktliche Massnahmen

Arbeitsmarktliche Massnahmen umfassen ein weites Spektrum an Bildungsangeboten bis hin zu Einarbeitungszuschüssen für die ersten Monate am neuen Arbeitsplatz.

Das Ziel ist Ihre rasche und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt. Dafür steht ein breites Weiterbildungs- und Unterstützungsangebot zur Verfügung. Diese Angebote sollen Ihnen auf dem Arbeitsmarkt gefragte Kenntnisse vermitteln und/oder Sie bei der weiteren Planung Ihrer beruflichen Laufbahn unterstützen.

Was müssen Sie tun, um an Arbeitsmarktlichen Massnahmen teilnehmen zu können?

Wenn Sie erwerbslos und bei dem für Sie zuständigen RAV angemeldet sind, können Sie gemeinsam mit Ihrer Personalberaterin/Ihrem Personalberater (RAV) eine Strategie zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erarbeiten. Dabei klären Sie ab, ob eine Standortbestimmung, eine berufliche Qualifizierung oder eine andere Arbeitsmarktliche Massnahme angezeigt ist.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem RAV, oder aus der Broschüre Arbeitsmarktliche Massnahmen des SECO über arbeit.swiss.