Selbstständige Erwerbstätigkeit
Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit durch die ALV
Die Arbeitslosenversicherung kann Versicherte, die eine dauernde selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, durch die Ausrichtung von höchstens 90 Taggeldern wärend der Planungsphase eines Projektes unterstützen.
Unterstützungsmassnahmen
- Ausrichtung von Taggeldern während der Planungs- und
Vorbereitungsphase der Selbstständigkeit - Übernahme des Verlustrisikos ohne Taggelder
- Übernahme des Verlustrisikos mit Taggeldern
Voraussetzungen
- für den Bezug von Arbeitslosenentschädigung berechtigt
- ohne eigenes Verschulden arbeitslos
- mindestens 20 Jahre alt
- ein Geschäftskonzept zur Aufnahme einer wirtschaftlich
tragfähigen und dauerhaften selbständigen Erwerbstätigkeit
vorlegen können