Selbstständige Erwerbstätigkeit

Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit durch die ALV

Die Arbeitslosenversicherung kann Versicherte, die eine dauernde selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, durch die Ausrichtung von höchstens 90 Taggeldern wärend der Planungsphase eines Projektes unterstützen.

Unterstützungsmassnahmen

  • Ausrichtung von Taggeldern während der Planungs- und
    Vorbereitungsphase der Selbstständigkeit
  • Übernahme des Verlustrisikos ohne Taggelder
  • Übernahme des Verlustrisikos mit Taggeldern

Voraussetzungen

  • für den Bezug von Arbeitslosenentschädigung berechtigt
  • ohne eigenes Verschulden arbeitslos
  • mindestens 20 Jahre alt
  • ein Geschäftskonzept zur Aufnahme einer wirtschaftlich
    tragfähigen und dauerhaften selbständigen Erwerbstätigkeit
    vorlegen können