Risikosportarten
Bewilligungspflicht ab 2014
Das Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten vom 17. Dezember 2010 (RiskG; SR 935.91) regelt das Bergführer- und Skilehrerwesen sowie das gewerbsmässige Anbieten von Outdoor- und Adventure-Aktivitäten wie Canyoning, River-Rafting, Bungee-Jumping usw.
Bergführerinnen und Bergführer müssen den entsprechenden eidgenössischen Fachausweis erlangt haben. Die Ausbildung für den Fachausweis führt der Bergführerverband durch.
Der Ausweis vermittelt die notwendigen Kenntnisse, beispielsweise zu Klettertechnik, Wetter oder Lawinenkunde. Bergführerinnen und Bergführer müssen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben und sich regelmässig weiterbilden.
Die Bewilligung ist im Kanton des Wohnorts bzw. des Sitzes der Firma einzuholen. Das Amt für Wirtschaft (AWI) des Kanton Bern ist zuständig für die Kantone: Bern, Aargau, Basel-Land, Basel-Stadt, Jura, Genf und Solothurn.