Schaustellerbewilligung
Schausteller und Zirkusbetreiber sind natürliche und juristische Personen, die gewerbsmässig und an häufig wechselnden Standorten das Publikum unterhalten, indem sie ihm Anlagen zur Verfügung stellen (z.B. Chilbi-Attratkionen) bzw. das Publikum in oder auf Anlagen mit Darbietungen unterhalten.
Bewilligungspflicht
Schausteller und Zirkusbetreiber benötigen eine Bewilligung. Beim Amt für Wirtschaft und Arbeit in Solothurn muss eine Bewilligung beantragt werden, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Kanton Solothurn haben bzw. wenn sich Ihr Firmensitz im Kanton Solothurn befindet oder Sie einen Aufenthalt, Wohnsitz oder Sitz im Ausland haben und der Aufbau erstmalig im Kanton Solothurn erfolgt.