Ausbildungszuschüsse
Mit Ausbildungszuschüssen können Stellensuchende ab 25 Jahren eine nachträgliche Berufslehre finanzieren, wenn sie entweder keine abgeschlossene Ausbildung haben oder in ihrem erlernten Beruf keine Stelle mehr finden. Während der Lehrzeit erhalten die Stellensuchenden von der Arbeitslosenkasse Zahlungen, welche die Differenz zwischen dem Ausbildungslohn und den finanziellen Minimalbedürfnissen (höchstens Brutto SFr. 3'500.- monatlich) ausgleichen.