Die nachfolgenden Unterlagen müssen Sie der Arbeitslosenkasse für jede Abrechnungsperiode bis spätestens 3 Monate nach Ablauf derselben einreichen. Diese Frist gilt auch dann, wenn eine Einsprache resp. Beschwerde hängig ist.
Bei der ersten Abrechnung oder bei Änderung (Bsp. Jahreswechsel) sind zudem einzureichen:
- IBAN-Nr. Ihrer Zahlungsverbindung
- Aufstellung über die in den letzten sechs Monaten vor Beginn der Kurzarbeit von den einzelnen Arbeitnehmern geleisteten Mehrstunden (vgl. Info-Service Punkt 18) oder eine Bestätigung, dass in der erwähnten Zeitspanne keine Mehrstunden geleistet wurden
- Aufstellung der in den letzten sechs Monaten vor Beginn der Kurzarbeit an die einzelnen Arbeitnehmern ausbezahlten Mehrstunden (vgl. Info-Service Punkt 18) oder eine Bestätigung, dass in der erwähnten Zeitspanne keine Mehrstunden ausbezahlt wurden
- Angaben zu den Ferienansprüchen in Ihrem Betrieb (Bsp. bis zum vollendeten
50. Altersjahr Anspruch auch 25 Ferientage) - Auflistung der bezahlten Feiertage in Ihrem Betrieb
- Auflistung der Vorholzeit-Bezugstage in Ihrem Betrieb
- Unterlagen woraus die Regelung/Ausrichtung eines 13. Monatslohnes oder Gratifikation ersichtlich ist
- Angaben zu den Betriebsferien
- Gleitzeitreglement (sofern vorhanden)
- Unterlagen (GAV, Musterarbeitsvertrag etc.) woraus die wöchentliche Arbeitszeit und ggf. die Vorholzeit ersichtlich ist
- Wochenarbeitsplan von Teilzeitmitarbeitende (bei unterschiedlichen Tagessollstunden)
- Kopien der Lohnabrechnungen vom Vormonat
Die Unterlagen sind ausschliesslich via Jobroom eService «Antrag/Abrechnung Kurzarbeitsentschädigung» einzureichen. Bitte beachten Sie, dass sich die Behandlung Ihrer Anträge verzögert, falls die eingereichten Unterlagen unvollständig sind.