Verhandlungskalender

Zivilverfahren

DatumZeitSaalZuständigkeitThema
21.08.202509:00-12:00202EinzelrichterForderung
28.08.202508:00-12:00204EinzelrichterForderung
28.08.202511:00-12:00202EinzelrichterForderung aus Mietvertrag
08.09.202508:00-12:00204EinzelrichterForderung aus Arbeitsvertrag
10.09.202508:00-17:00106AmtsgerichtForderung aus Arbeitsvertrag
10.09.202513:30-17:00204EinzelrichterForderung aus Arbeitsvertrag
11.09.202515:30-17:00204EinzelrichterForderung aus Arbeitsvertrag
22.09.202511:00-12:00204EinzelrichterAnfechtung Kündigung (Mietvertrag)

Strafverfahren

DatumZeitSaalZuständigkeitThema
19.08.202508:15-17:00106Amtsgerichtschwere Körperverletzung, evtl. vers. schwere Körperverletzung, vers. Nötigung, evtl. Drohung, Sachbeschädigung, Beschimpfung
19.08.202508:15-11:00204Einzelrichter

Widerhandlung gegen das Jagdgesetz, Widerhandlung gegen das 

BG über den Natur- und Heimatschutz

 11:00-12:00204Einzelrichter

Publikation im Amtsblatt

Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, 

unbefugte Benützung eines Fahrzeugs i.S. des Personenbeförderungsgesetzes, vers. einfache Körperverletzung (mit gefährlichem Gegenstand), Diebstahl, mehrf. Sachbeschädigung, geringfügiges Erschleichen einer Leistung, Drohung

20.08.202508:15-17:00106AmtsgerichtVergehen und gewerbsmässiges Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Betrug, gewerbsmässiger Betrug, etc.
22.08.202508:15-09:15106AmtsgerichtUrteilseröffnung der HV vom 19.08.2025 wegen schwerer Körperverletzung, evtl. vers. schwerer Körperverletzung, vers. Nötigung, evtl. Drohung, Sachbeschädigung, Beschimpfung
25.08.202508:15-10:00204Einzelrichtermehrfache Beschimpfung
 10:00-12:00204Einzelrichter

geringfügige Sachbeschädigung

 

25.08.202514:00-16:00106Einzelrichter

abgekürztes Verfahren

bandenmässiges Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Widerhandlung gegen das SVG, Hinderung einer Amtshandlung, etc.

26.08.202508:15-17:00106Amtsgerichtwiederholte Tätlichkeiten (begangen am Ehegatten), geringfügige Sachbeschädigung, mehrf. Nötigung (evtl. Drohung), mehrf. Drohung (teilweise versucht), mehrf. sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, mehrf. Ungehorsam gegen amtliche Verfügung, mehrf. Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes
27.08.202508:00-09:30204EinzelrichterWiderhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz
 09:30-11:00204EinzelrichterWiderhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz
 11:00-12:00204Einzelrichter

abgekürztes Verfahren

Misswirtschaft, Unterlassung der Buchführung, Widerhandlung gegen die Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs, 

Übertretung des BG über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, Widerruf

Zivilverhandlungen

Gerichtsverhandlungen in Zivilsachen sind, mit Ausnahme der Urteilsberatungen und Abstimmungen, grundsätzlich öffentlich. Nicht öffentlich sind die familienrechtlichen Verfahren. Das Gericht kann die Öffentlichkeit allerdings ganz oder teilweise ausschliessen, wenn es das öffentliche Interesse oder das schutzwürdige Interesse einer beteiligten Person erfordert. Falls Sie beabsichtigen, eine Gerichtsverhandlung zu besuchen, melden Sie sich bitte vorher bei der Kanzlei der Zivilabteilung an (Telefon 062 311 88 18).

Strafverhandlungen

Gerichtsverhandlungen in Strafsachen sind, mit Ausnahme der Urteilsberatungen und Abstimmungen, öffentlich. Das Gericht kann allerdings die Öffentlichkeit ganz oder teilweise ausschliessen, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder schützwürdige Interessen einer beteiligten Person, insbesondere des Opfers, dies erfordern. Ein Ausschluss ist auch möglich, wenn grosser Andrang herrscht. Falls Sie beabsichtigen, eine Strafverhandlung zu besuchen, melden Sie sich bitte vorher bei der Kanzlei der Strafabteilung an (Telefon 062 311 88 08).

Weitere Hinweise

Gelegentlich werden auch öffentliche Augenscheine vor Ort durchgeführt. Diesfalls kontaktieren Sie bitte die Kanzlei für Einzelheiten.

Bild- und Tonaufnahmen innerhalb des Gerichtsgebäudes oder an Augenscheinen sind nicht gestattet.

Es ist möglich, dass Verhandlungen kurzfristig abgesagt werden.

Im Gerichtssaal steht nur eine beschränkte Anzahl von Zuschauerplätzen zur Verfügung. Verfahrensbeteiligte und Medienvertreter haben, selbst wenn sie sich vorher nicht angemeldet haben, vor allen anderen Personen Vorrang. Somit besteht das Risiko (namentlich für ganze Schulklassen), dass einzelnen Personen der Zutritt verweigert werden muss.

Personen unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Strafverhandlungen nur mit Bewilligung der Verfahrensleitung gestattet.