Verhandlungskalender

Zivilverfahren

DatumZeitSaalZuständigkeitThema
08.09.202508:00-12:00204EinzelrichterForderung aus Arbeitsvertrag
10.09.202508:00-17:00106AmtsgerichtForderung aus Arbeitsvertrag
10.09.202513:30-17:00204EinzelrichterForderung aus Arbeitsvertrag
11.09.202515:30-17:00204EinzelrichterForderung aus Arbeitsvertrag
22.09.202511:00-12:00204EinzelrichterAnfechtung Kündigung (Mietvertrag)

Strafverfahren

DatumZeitSaalZuständigkeitThema
08.09.202508:15-10:00106AmtsgerichtUrteilseröffnung der HV vom 26.08.2025 wegen wiederholter Tätlichkeiten (begangen am Ehegatten), geringfügiger Sachbeschädigung, mehrf. Nötigung (evtl. Drohung), mehrf. Drohung (teilweise versucht), mehrf. sexueller Nötigung, Vergewaltigung, mehrf. Ungehorsams gegen amtliche Verfügung, mehrf. Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes
09.09.202508:15-17:15106Amtsgerichtgewerbsmässiger Diebstahl, mehrf. Sachbeschädigung, mehrf. Hausfriedensbruch (teilweise Versuch), rechtswidriger Aufenthalt i.S. des BG über AusländerInnen und Integration, Entwendung zum Gebrauch
17.09.202508:15-09:45204EinzelrichterWiderhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz
 09:45-11:30204EinzelrichterDrohung
 11:30-12:00204EinzelrichterWiderhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz
17.09.202509:00-17:45106Amtsgerichtmehrf. Raub (evtl. mehrf. räuberische Erpressung), gewerbsmässiger betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (evtl. mehrf./teilweise geringfügig), gewerbsmässiger Diebstahl (evtl. mehrf./teilweise geringfügig), Sachbeschädigung (evtl. geringfügig); Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes
19.09.202508:00-09:00204Einzelrichterabgekürztes Verfahren
mehrf. Diebstahl (teilweise versucht), mehrf. Sachbeschädigung, mehrf. Hausfriedensbruch, Hinderung einer Amtshandlung, grobe Verletzung der Verkehrsregeln
 09:00-10:00204EinzelrichterTrunkenheit und unanständiges Benehmen
 10:00-12:00204Einzelrichtermehrf. Übertretung des Lebensmittelgesetzes, Übertretung des BG zum Schutz vor Passivrauchen
23.09.202508:00-10:00204Einzelrichtermehrfacher Betrug und betrügerischer Konkurs oder Pfändungsbetrug durch Schuldner 
 10:00-12:00204EinzelrichterBetrug, Urkundenfälschung
24.09.202508:00-17:00106Einzelrichtermehrf. sexuelle Handlungen mit einem Kind
24.09.202514:00-16:00106AmtsgerichtUrteilseröffnung der HV vom 17.09.2025 wegen mehrf. Raub etc.
     

Zivilverhandlungen

Gerichtsverhandlungen in Zivilsachen sind, mit Ausnahme der Urteilsberatungen und Abstimmungen, grundsätzlich öffentlich. Nicht öffentlich sind die familienrechtlichen Verfahren. Das Gericht kann die Öffentlichkeit allerdings ganz oder teilweise ausschliessen, wenn es das öffentliche Interesse oder das schutzwürdige Interesse einer beteiligten Person erfordert. Falls Sie beabsichtigen, eine Gerichtsverhandlung zu besuchen, melden Sie sich bitte vorher bei der Kanzlei der Zivilabteilung an (Telefon 062 311 88 18).

Strafverhandlungen

Gerichtsverhandlungen in Strafsachen sind, mit Ausnahme der Urteilsberatungen und Abstimmungen, öffentlich. Das Gericht kann allerdings die Öffentlichkeit ganz oder teilweise ausschliessen, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder schützwürdige Interessen einer beteiligten Person, insbesondere des Opfers, dies erfordern. Ein Ausschluss ist auch möglich, wenn grosser Andrang herrscht. Falls Sie beabsichtigen, eine Strafverhandlung zu besuchen, melden Sie sich bitte vorher bei der Kanzlei der Strafabteilung an (Telefon 062 311 88 08).

Weitere Hinweise

Gelegentlich werden auch öffentliche Augenscheine vor Ort durchgeführt. Diesfalls kontaktieren Sie bitte die Kanzlei für Einzelheiten.

Bild- und Tonaufnahmen innerhalb des Gerichtsgebäudes oder an Augenscheinen sind nicht gestattet.

Es ist möglich, dass Verhandlungen kurzfristig abgesagt werden.

Im Gerichtssaal steht nur eine beschränkte Anzahl von Zuschauerplätzen zur Verfügung. Verfahrensbeteiligte und Medienvertreter haben, selbst wenn sie sich vorher nicht angemeldet haben, vor allen anderen Personen Vorrang. Somit besteht das Risiko (namentlich für ganze Schulklassen), dass einzelnen Personen der Zutritt verweigert werden muss.

Personen unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Strafverhandlungen nur mit Bewilligung der Verfahrensleitung gestattet.