Verhandlungskalender
Zivilverfahren
| Datum | Zeit | Saal | Zuständigkeit | Thema |
|---|---|---|---|---|
Strafverfahren
| Datum | Zeit | Saal | Zuständigkeit | Thema |
|---|---|---|---|---|
| 09.01.2026 | 08:15-10:15 | 204 | Einzelrichter | grobe Verletzung der Verkehrsregeln |
| 10:15-12:00 | 204 | Einzelrichter | Widerhandlung gegen das SVG | |
| 12.01.2026 | 08:15-17:00 | 106 | Amtsgericht | mehrf. Betrug, mehrf. gewerbsmässiger Betrug, vers. gewerbsmässiger Betrug |
| 14.01.2026 | 08:15-17:00 | 106 | Amtsgericht | Anstiftung zu Nötigung, Anstiftung zu Fälschen von Ausweisen, Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz (mit Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen), mehrfaches Führen eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises |
| 19.01.2026 | 08:00-17:00 | 106 | Amtsgericht | Schändung, evtl. sexuelle Nötigung, Übertretung des BetmG |
| 20.01.2026 | 10:00-12:00 | 106 | Einzelrichter | abgekürztes Verfahren qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln, mehrf. Führen eines Motorfahrzeuges ohne erforderlichen Führerausweis, mehrf. Fahren in fahrunfähigem Zustand, vers. Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, mehrf. Betrug, etc. |
| 21.01.2026 | 08:15-10:15 | 106 | Amtsgericht | Urteilseröffnung der HV vom 14.01.2026 |
| 22./23.01.2026 | 08:15-17:00 | 106 | Amtsgericht | gewerbsmässiger Betrug, mehrf. Urkundenfälschung, Check- und Kartenmissbrauch, Misswirtschaft durch den Konkursschuldner, Unterlassung der Buchführung, grobe Verletzung der Verkehrsregeln, Nichtabgabe von ungültigen oder entzogenen Ausweisen oder Kontrollschildern, Erschleichen von Ausweisen oder Bewilligung im Strassenverkehr |
| 26.01.2026 | 08:00-10:00 | 204 | Einzelrichter | mehrf. Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz |
| 10:00-12:00 | 204 | Einzelrichter | Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz | |
| 26.01.2026 | 16:00-17:00 | 106 | Amtsgericht | Urteilseröffnung der HV vom 19.01.2026 |
| 30.01.2026 | 08:00-10:30 | 106 | Einzelrichter | abgekürztes Verfahren vers. schwere Körperverletzung, Hausfriedensbruch vers. schwere Körperverletzung, Widerruf |
| 10:30-12:00 | 106 | Amtsgericht | abgekürztes Verfahren Verbrechen gegen das BetmG (mit Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen), rechtswidrige Einreise und rechtswidriger Aufenthalt i.S. des BG über die AusländerInnen und Integration | |
Zivilverhandlungen
Gerichtsverhandlungen in Zivilsachen sind, mit Ausnahme der Urteilsberatungen und Abstimmungen, grundsätzlich öffentlich. Nicht öffentlich sind die familienrechtlichen Verfahren. Das Gericht kann die Öffentlichkeit allerdings ganz oder teilweise ausschliessen, wenn es das öffentliche Interesse oder das schutzwürdige Interesse einer beteiligten Person erfordert. Falls Sie beabsichtigen, eine Gerichtsverhandlung zu besuchen, melden Sie sich bitte vorher bei der Kanzlei der Zivilabteilung an (Telefon 062 311 88 18).
Strafverhandlungen
Gerichtsverhandlungen in Strafsachen sind, mit Ausnahme der Urteilsberatungen und Abstimmungen, öffentlich. Das Gericht kann allerdings die Öffentlichkeit ganz oder teilweise ausschliessen, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder schützwürdige Interessen einer beteiligten Person, insbesondere des Opfers, dies erfordern. Ein Ausschluss ist auch möglich, wenn grosser Andrang herrscht. Falls Sie beabsichtigen, eine Strafverhandlung zu besuchen, melden Sie sich bitte vorher bei der Kanzlei der Strafabteilung an (Telefon 062 311 88 08).
Weitere Hinweise
Gelegentlich werden auch öffentliche Augenscheine vor Ort durchgeführt. Diesfalls kontaktieren Sie bitte die Kanzlei für Einzelheiten.
Bild- und Tonaufnahmen innerhalb des Gerichtsgebäudes oder an Augenscheinen sind nicht gestattet.
Es ist möglich, dass Verhandlungen kurzfristig abgesagt werden.
Im Gerichtssaal steht nur eine beschränkte Anzahl von Zuschauerplätzen zur Verfügung. Verfahrensbeteiligte und Medienvertreter haben, selbst wenn sie sich vorher nicht angemeldet haben, vor allen anderen Personen Vorrang. Somit besteht das Risiko (namentlich für ganze Schulklassen), dass einzelnen Personen der Zutritt verweigert werden muss.
Personen unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Strafverhandlungen nur mit Bewilligung der Verfahrensleitung gestattet.