Die Verwendung elektronischer Verlustscheine und die Versteigerung von beweglichen Vermögensgegenständen über Online-Plattformen soll künftig gefördert und die Aussagekraft der Betreibungsauskunft erhöht werden. Dies will der Bund mit einer Revision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) anstossen. Der Regierungsrat begrüsst die Bestrebungen.