Medienmitteilung

Regierung präsentiert Massnahmenplan 2024

  • 10.09.2024

Der Regierungsrat hat heute einen Massnahmenplan zur Stabilisierung des Finanzhaushaltes bis 2028 vorgestellt. Dieser sieht 113 Massnahmen im Umfang von mindestens 60 Millionen Franken vor. Der Regierungsrat will damit die Erfolgsrechnung des Kantons nachhaltig entlasten und die nötige finanzpolitische Handlungsfähigkeit aufrechterhalten.

Die finanzielle Situation des Kantons Solothurn ist und bleibt angespannt. Die strukturelle Verschlechterung der Finanzlage des Kantons Solothurn findet in den Planjahren 2025 bis 2028 ihre Fortsetzung. Dies zeigt sich auch in der Pro-Kopf-Verschuldung: Im aktuellen Legislaturplan hat sich der Regierungsrat die Reduktion der Pro-Kopf-Verschuldung auf unter 4'000 Franken zum Ziel gesetzt, mittelfristig bis ins Jahr 2030. Dieses Ziel wird aufgrund des prognostizierten strukturellen Defizits nicht erreichbar sein.

Das Massnahmenpaket

Am 11. Dezember 2023 hatte der Regierungsrat deshalb vorausschauend die Erarbeitung eines Massnahmenpaketes beschlossen, um die nötige finanzpolitische Handlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten (RRB Nr. 2023/2062). Die Departemente wurden beauftragt, entsprechende Massnahmenvorschläge für die Planjahre 2025 bis 2028 zu erarbeiten. Die Zielsetzung war, die Erfolgsrechnung um mindestens 60 Millionen Franken nachhaltig zu entlasten.

Das nun vorliegende, vom Regierungsrat verabschiedete Paket zeigt 113 Massnahmen im Umfang von gut 60 Millionen Franken auf, verteilt auf alle Departemente.

(in 1000 Franken)

Departement   2024 2025 2026 2027 2028 Folgejahre
BJD Bau und Justiz 395 6'204 6'744 9'955 10'136 8'986
DBK Bildung und Kultur 0 1'657 10'213 10'515 10'741 10'883
FD Finanzen 0 19'991 22'426 20'101 21'101 20'001
DDI Inneres 770 9'445 14'943 16'003 15'803 15'663
VWD Volkswirtschaft 110 2'212 3'712 3'724 3'724 2'033
STK  Staatskanzlei 0 26 26 511 661 2'501
Gesamtergebnis 1'275 39'535 58'064 60'809 62'166 60'067

 

Das Massnahmenpaket ist in die vier Kategorien unterteilt: Gemeinden, Gebühren, Personal und Diverse. Die Kompetenzen zur Umsetzung der Massnahmen obliegen dem Kantonsrat und dem Regierungsrat.

Die nächsten Schritte

Die vorgeschlagenen Massnahmen werden am «Runden Tisch» vom 17. September 2024 mit den betroffenen Kreisen, wie Kantonsratsfraktionen, Gemeinden, Verbände und Institutionen diskutiert. Es ist das erklärte Ziel des Regierungsrates dieses Paket zu einem ausgewogenen, konsensfähigen Reformprogramm zur Entlastung des Staatshaushalts zu schnüren. Der Kantonsrat wird voraussichtlich im Dezember 2024 über die Massnahmen in seiner Kompetenz beraten und entscheiden.

Weitere Informationen

Online: so.ch/massnahmenplan2024