Anstalten

Freiheitsentziehende Sanktionen werden in der Regel in Justizvollzugsanstalten, sogenannten Konkordatsanstalten, vollzogen. Unterschieden wird zwischen Strafanstalten und Massnahmeeinrichtungen. Namentlich strafprozessuale oder vollzugsrechtliche Haftformen werden in Haftanstalten, sogenannten kantonalen Gefängnissen, vollzogen.
Der Kanton Solothurn verfügt mit der Justizvollzugsanstalt (JVA) Solothurn und den Gefängnissen Olten und Solothurn über drei geschlossene Vollzugseinrichtungen.
Die Anstalten unterscheiden sich in Bezug auf ihren Auftrag und damit auf die Haftformen und Haftbedingungen. So werden in den Gefängnissen Olten und Solothurn vorwiegend Personen inhaftiert, welche sich in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft befinden oder eine kurze Freiheitsstrafe verbüssen. In der JVA Solothurn sind hingegen Personen inhaftiert, welche bereits zu einer freiheitsentziehenden Sanktion verurteilt worden sind und denen ein länger dauernder Vollzug bevorsteht.
Justizvollzugsanstalt Solothurn
Jurastrasse 1 4543 Deitingen
Untersuchungsgefängnis Olten
Rötzmattweg 133 4600 Olten
Schalteröffnungszeiten
Montag - Freitag
07:30-12:00 / 13:30-17:00
Untersuchungsgefängnis Solothurn
Wassergasse 23 4500 Solothurn
Schalteröffnungszeiten
Montag - Freitag
07:30-12:00 / 13:30-17:00