Besuche
Die Besuche müssen vorgängig durch den Insassen schriftlich angemeldet und von der Anstaltsleitung bewilligt werden. Die auf der Anmeldung zuerst aufgeführte Person erhält von der Justizvollzugsanstalt (JVA) Solothurn eine schriftliche Einladung zum Besuch. Darin aufgeführt sind nebst Datum und Uhrzeit alle angemeldeten Personen.
Besuchszeiten
Dienstag und Donnerstag: 17.30 Uhr bis 20.45 Uhr
Samstag und Sonntag: 08.30 Uhr bis 11.45 Uhr und 13.15 Uhr bis 16.45 Uhr
Rahmenbedingungen
Besuchende haben sich bei der Zentrale der JVA Solothurn anzumelden und mit einem gültigen Ausweispapier auszuweisen. Diese Regelung gilt auch für Kinder. Der amtliche Ausweis wird während des Besuchs hinterlegt.
Persönliche Effekten und Wertgegenstände sind entweder im Auto zu belassen oder können in einem Schliessfach deponiert werden. Die Besuchenden haben sich einer Personenkontrolle mittels Metalldetektion zu unterziehen (analog Flughafen-Sicherheitskontrolle). Besuche finden einzeln in einem der vier Besucherräume statt. Die Besuchsdauer beträgt maximal 1,5 Stunden. Verspätungen führen zu keiner Verlängerung der Besuchszeit. Bei Verspätungen von mehr als einer Stunde kann der Besuch nicht mehr stattfinden. Sexuelle Kontakte während des Besuchs sind verboten.
Werden sicherheitstechnische Vorkehrungen zum Eigenschutz (z.B. Trennscheibe) gewünscht, so können diese im Vorfeld beantragt werden. Das Mitbringen von Lebensmitteln oder sonstigen Geschenken ist nicht gestattet. Dafür besteht die Möglichkeit, bei der Zentrale der JVA Solothurn für den Insassen Kioskgutscheine für einen Höchstbetrag von 40 Franken pro Besuch zu kaufen.
Die JVA kann nach vorgängiger Information Personendaten überprüfen lassen und Besuche ablehnen, vor allem dann, wenn Besuchende offensichtlich unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen. Bei Regelverstössen wird der Besuch abgebrochen und die Besucherinnen und Besucher werden weggewiesen. Die JVA behält sich zudem vor, bei Zuwiderhandlungen künftige Besuche mit Trennscheibe durchzuführen. Strafrechtlich relevante Verstösse werden zur Anzeige gebracht.