Pakete und Geldbeträge
Jeder Insasse darf von externen Privatpersonen monatlich zwei Pakete à höchstens vier Kilogramm mit einem Warenwert von maximal 120 Franken erhalten. Die monatlichen Kontingente sind nicht kumulierbar. Wird das Kontingent überschritten, so wird das Paket vollumfänglich und auf Kosten des Insassen an den Absender zurückgeschickt. Ist kein Absender ersichtlich oder das Paket nicht zustellbar, kann es vollumfänglich entsorgt werden. Jeder Paketeingang wird gewogen, kontrolliert und inhaltlich erfasst. Bei verderblichen Produkten wird keine Haftung übernommen.
Nicht erlaubte Paketinhalte
Informationen zu den nicht erlaubten Paketinhalten finden Sie unter «Dokumente» im Merkblatt Paketlieferungen.
Bargeld und Geldüberweisungen
Bargeld und Geldüberweisungen werden grundsätzlich dem Sperrkonto des jeweiligen Insassen gutgeschrieben. Das Mitbringen von Bargeld bei Besuchen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Dafür besteht die Möglichkeit, bei der Zentrale der JVA Solothurn für den Insassen Kioskgutscheine für einen Höchstbetrag von 40 Franken pro Besuch zu kaufen.