Info Juristische Personen

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Der Bundesrat hat per 1. Januar 2024 das Inkrafttreten der Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindeststeuerverordnung, MindStV) beschlossen.
Betroffen sind grundsätzlich multinationale Unternehmensgruppen mit einem jährlichen Umsatz von mehr als EUR 750 Mio.
Die steuerpflichtigen Geschäftseinheiten müssen sich ab dem 1. Januar 2025 unaufgefordert in OMTax registrieren. Die Registrierung ist zwingend erforderlich, ungeachtet davon, ob die steuerpflichtigen Geschäftseinheiten eine Safe-Harbour-Regelung in Anspruch nehmen können oder nicht.
Weitere Informationen zur Deklaration und Registrierung sind auf der Homepage des Kantons Solothurn unter folgendem Link zu finden:

OECD-Mindestbesteuerung - Steueramt - Kanton Solothurn

Steueramt

Schanzmühle
Werkhofstrasse 29c
4509 Solothurn

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