• Staatssteuer
Keine Neuerungen für die Steuerperiode 2024.
• Bundessteuer
Die Schweizerische Eidgenossenschaft hat die Pauschalabzüge für Berufskosten für die Steuerperiode 2024 unverändert gelassen. Ebenso nahm er keine Anpassung der Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen vor. Hingegen erfolgte ein Ausgleich der kalten Progression. Dies führt zu zahlreichen Anpassungen von Abzügen und den Tarifen (Rundschreiben Nr. 205 der ESTV).
• Formulare
Wesentliche Änderungen in den Formularen 2023 und 2024 (unterjährige):
Formular | | |
| - Leistungen aus EL und Hilflosenentschädigung sind neben den Angaben zum vereinfachten Abrechnungsverfahren anzugeben.
- Ziff. A, B, C und D auf S. 1 wurden gelöscht. Die Eingaben erfolgen neu im Formular «Formular für unterstützte Personen/Kinder».
- Ziff. 150/151 wurde mit einer Checkbox für «Mitarbeit im Betrieb der Person 1 bzw. 2» ergänzt.
- Anteile an Kollektiv- und Kommanditgesellschaft sind in Ziff. 785 aufzuführen, Anteile an einfachen Gesellschaften in Ziff. 720.
- In Ziff. 760 sind die Aktiven Selbständigerwerbender (ohne Wertschriften und Liegenschaften) anzugeben. Keine Detailangaben in den Ziff. 765-780 nötig.
| |
| - Streichung gestaffelter Fahrkostenabzug (neu nur noch 70Rp pro Km)
| |
- Angaben zu den eigenen
Kindern | | |
- Angaben zu unterstützten Personen und Kinder
| | |
| | |
- Fragebogen für Selbständigerwerbende Person
| | |
| | |
| | |
- Fragebogen für Ingenieure
| | |
| | |
- Fragebogen für unverteilte Erbschaften
| - Formular entfällt. Neu Fragebogen für Personengemeinschaften
| |
- Wertschriften- und Guthabenverzeichnis
| - Anpassung Kapitalisierungszinssatz von 0,02 % auf 0.03 %.
| |