Standortvorteil

Ein modernes, fexibles und international anerkanntes Unternehmensbesteuerungssystem macht den Kanton Solothurn für Unternehmen besonders attraktiv. Das Steueramt sucht einen offenen Dialog und bietet Hand, massgeschneiderte Lösungen zu erarbeiten. Die gesetzlichen Normen werden – wann immer möglich – wirtschaftsfreundlich ausgelegt. Für eine Verlegung des Sitzes in den Kanton Solothurn bzw. für eine Neugründung sprechen vor allem die folgenden Punkte:

  • International konkurrenzfähige Gewinnsteuersätze
  • Ab dem 1. Januar 2020 können die neuen Elemente aus der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) geltend gemacht werden. Dazu gehören:
  •  Patentbox
  •  zusätzliche Abzüge für Forschung und Entwicklung
  •  Aufdeckung von stillen Reserven (auch beim Zuzug aus dem Ausland)
  •  Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuer bzw. reduzierte Bemessung bei der Kapitalsteuer
  • Flexibles Umstrukturierungrecht, welches mehrheitlich steuerneutrale Umstrukturierungen lässt.
  • Beim Verkauf von betriebsnotwendigem Anlagevermögen können die realisierten stillen Reserven steuerfrei auf ein Ersatzobjekt übertragen werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
  •   Steuern reduzieren den steuerbaren Reingewinn und sind daher abzugsfähig.  
  • Gewinne und Erträge aus Liegenschaft unterliegen der ordentlichen Gewinnsteuer. Unternehmen müssen keine separate Grundstückgewinnsteuer entrichten.
  • Diverse Steuererleichterungsmassnahmen (Tax Holidays und Bundesgesetz über die neue Regionalpolitik), sofern die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die kantonale Förderpraxis eingehalten werden.                                   

Haben Sie Fragen zu den erwähnten Standortvorteilen?
Ihre Ansprechperson ist Thomas Fischer, Chef Steueramt
Werkhofstrasse 29c, 4509 Solothurn, Tel. 032 627 87 01
E-Mail: thomas.fischer@fd.so.ch

Weitere Informationen finden Sie auch in der nachstehenden Dokumentation.