Info Gesetzgebung
Steuerverordnung Nr. 20
Der Regierungsrat hat am 31. Oktober 2023 eine Änderung der Steuerverordnung Nr. 20 beschlossen (RRB Nr. 2023/1786). Damit wurden die Folgen der kalten Progression für die Tarife der Erbschafts- und Schenkungssteuern ausgeglichen. Seit dem letzten Ausgleich beläuft sich die Teuerung am massgebenden Stichtag 31. Dezember 2022 auf 7.8 %. In diesem Ausmass wurden die Tarifstufen gestreckt. Ferner wurde der Freibetrag für die Schenkungssteuer von CHF 14'100 auf CHF 15'200 erhöht. Die Änderung trat per 1. Januar 2024 in Kraft.
Totalrevision Katasterschätzung
Am 30. November 2023 ging die zweite Vernehmlassung zur Totalrevision der Katasterschätzung zu Ende. Die Vernehmlassungsantworten werden derzeit ausgewertet. Der Regierungsrat wird voraussichtlich Ende Januar 2024 das weitere Vorgehen beschliessen.
Steuergesetzesrevision
Im Frühjahr 2024 wird voraussichtlich eine Vernehmlassung zu einer Gesetzesrevision stattfinden. Die Vorlage beinhaltet mehrere Einzelthemen, im Wesentlichen aber notwendige Anpassungen an geändertes Bundesrecht sowie die Umsetzung mehrerer vom Kantonsrat erheblich erklärter Aufträge. Für weitere Informationen hierzu verweisen wir auf das Protokoll zum Erfahrungsaustausch KSTA / EXPERTsuisse und TREUHAND|SUISSE, Ziff. 4.2 (Protokoll vom 8.11.2023 Pdf-Link).