Vorbezug juristische Personen
Provisorische Steuerrechnung (Vorbezug) für juristische Personen
Die direkten Staats- und Gemeindesteuern werden in der Steuerperiode provisorisch bezogen (Vorbezug). Grundlage dafür ist in der Regel die letzte Veranlagung. Juristische Personen (AG, GmbH, Verein, Stiftung etc.) erhalten die Vorbezugsrechnung bis Ende März der laufenden Steuerperiode.
Vorbezüge unter CHF 300 werden nicht in Rechnung gestellt.
Berechnung des provisorischen Steuerbetrags (Steuerrechner)
Wenn die provisorische Steuerrechnung zu hoch oder zu tief ausgefallen ist, kann ein angepasster Betrag einbezahlt werden. Der zugestellte Einzahlungsschein kann im E-Banking mehrmals verwendet werden. Entspricht der bezahlte Betrag der später veranlagten Steuer, wird bei Bezahlung bis zum Verfalltag der provisorischen Steuerrechnung kein Verzugszins erhoben. Ist die definitive Steuer höher, wird ein Verzugszins auf dem Differenzbetrag, höchstens auf dem Betrag der provisorischen Steuerrechnung erhoben.
Als Berechnungshilfe für die mutmasslich geschuldete Steuer steht ein Steuerrechner zur Verfügung.
Anpassung provisorische Steuerrechnung juristische Personen
Eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung erfolgt nur, wenn die effektiven finanziellen Verhältnisse massgeblich vom in Rechnung gestellten Betrag abweichen.