Info Bezug und Register

Steuererklärungsversand
Im Februar 2024 wurden die Steuererklärungen 2023 versendet. Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung ist auf Seite 1 der Steuererklärung aufgedruckt und ist für die im Kanton Solothurn wohnhaften steuerpflichtigen Personen im Regelfall der 31. März 2024.

Fristerstreckung
Sie können eine Fristverlängerung eingeben. Fristerstreckungen bis zum 31. Juli 2024 sind gebührenfrei. Fristerstreckungen bis zum 30. November 2023 lösen eine Gebühr von CHF 30 aus. Die Fristverlängerungsgebühren werden mit der Schlussabrechnung der Staatssteuer 2023 in Rechnung gestellt.

Mahngebühr
Die Mahngebühr bei nicht termingerecht eingereichten Steuererklärungen beträgt CHF 60.

Vorbezug
Die direkten Staatssteuern der natürlichen Personen werden neu während der Steuerperiode in drei Raten erhoben. Sie verfallen je zu einem Drittel am 31. Mai, 30. September und am 31. Dezember (Verfalltage).

Zinssätze

 

2024

2023

 

Staatssteuer

 

 

 

Verzugszins

3.50 %

3.00 %

 

Rückerstattungszins

1.00 %

0.25 %

 

Bundessteuer

 

 

 

Verzugszins

4.75 %

4.00 %

 

Rückerstattungszins

4.75 %

4.00 %

 

Vergütungszins

1.25 %

0.00 %

 

Vorbezug der Gemeindesteuern im Einheitsbezug

Mit der Einführung des Einheitsbezugs hat das kantonale Steueramt die ersten Vorbezugs-Rechnungen verschickt, die neu auch Gemeindesteuern enthalten. Je nach Konstellation können diese Rechnungen Steuern einer Einwohner- bzw. Einheitsgemeinde oder/und einer Kirchgemeinde enthalten (Weiterführende Informationen).