OECD-Mindestbesteuerung

Der Bundesrat hat per 1.1.2024 das Inkrafttreten der Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV) beschlossen.

Betroffen sind grundsätzlich multinationale Unternehmensgruppen mit einem jährlichen Umsatz von mehr als EUR 750 Mio.

Separates Inkrafttreten pro Steuerart:
-    Nationale Ergänzungssteuer QDMTT: 1.1.2024
-    Internationale Ergänzungssteuer IIR: 1.1.2025
-    Internationale Ergänzungssteuer UTPR: Vorläufiger Verzicht auf eine Einführung

 

Deklaration und Registrierung

Applikation OMTax
Von den betroffenen multinationalen Unternehmensgruppen sind die jeweils steuerpflichtigen Geschäftseinheiten zur Deklaration (Einreichung der Ergänzungssteuererklärung) verpflichtet. Die Deklaration, für welche sich die steuerpflichtigen Geschäftseinheiten registrieren müssen, erfolgt über die webbasierte Applikation OMTax (www.omtax.admin.ch). Bei OMTax handelt es sich um eine gemeinsame Informatiklösung der ESTV und der Kantone, welche im ePortal des Bundes integriert ist. Für den Zugriff auf OMTax muss im ePortal vorgängig ein Account erstellt werden. Weitere Informationen inkl. Anleitung sind ab dem 1.1.2025 unter www.omtax.ch zu finden.

Fristen
Die steuerpflichtigen Geschäftseinheiten müssen sich ab dem 1.1.2025 unaufgefordert in OMTax registrieren. Mit der abgeschlossenen Registrierung besteht der Zugang zur Deklaration von OMTax. Es ist zu beachten, dass die Bearbeitung der Registrierung und Zustellung des Aktivierungscodes mehrere Arbeitstage dauern kann. Wir empfehlen daher, die Registrierung frühzeitig vorzunehmen. Die Ergänzungssteuererklärung muss innert 15 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres eingereicht werden (für das erste Geschäftsjahr 18 Monate). Geschäftseinheiten, welche das Geschäftsjahr am 31.12.2024 abschliessen und für dieses Geschäftsjahr ergänzungssteuerpflichtig sind, müssen somit die Deklaration bis am 30.6.2026 vornehmen.

GloBE Information Return (GIR)
Für die Einreichung des GloBE Information Return (GIR) gelten die gleichen Fristen. Es handelt sich um ein von der obengenannten Deklaration (Ergänzungssteuererklärung) unabhängiges Verfahren. Informationen zum Ablauf liegen zum heutigen Zeitpunkt noch nicht vor.

Steuerpflichtige Geschäftseinheit
Für die Bestimmung, welche Geschäftseinheiten der Unternehmensgruppe für welche Steuerart(en) steuerpflichtig sind, ist Art. 5 MindStV zu konsultieren.

Support OMTax
Bei technischen Fragen zu OMTax wenden sich im Kanton Solothurn Steuerpflichtige bitte an sekretariat-jp@fd.so.ch. Für Anliegen im Zusammenhang mit dem ePortal des Bundes (z.B. Login) ist der dafür zuständige Support zu kontaktieren. Bei fachlichen Fragen hilft die zuständige Steuerexpertin bzw. der zuständige Steuerexperte weiter. Ist diese Person nicht bekannt, können sich die Steuerpflichtigen ebenfalls an sekretariat-jp@fd.so.ch wenden.

Links
•    ESTV (Rechtliche Grundlagen, OECD-Publikationen, Praxisverlautbarungen)
•    SSK

Wir möchten darauf hinweisen, dass die hier aufgeführten Informationen allgemeiner Natur sind und dass daraus kein Rechtsanspruch für den konkreten Einzelfall abgeleitet werden kann. Die definitive steuerliche Würdigung des konkreten Sachverhalts kann erst im Rahmen des ordentlichen Einschätzungsverfahrens durch die zuständige Steuerexpertin bzw. den zuständigen Steuerexperten erfolgen.