Info Quellensteuer
Tarife
Die Quellensteuer-Tarife wurden per 1. Januar 2024 neu berechnet und sind auf unserer Internetseite Quellensteuer-Tarife ersichtlich. Dort befindet sich auch der Link zur Eidgenössischen Steuerverwaltung für die Implementierung der neuen Tarife in die Lohnsoftware
Bezugsprovision
Die Bezugsprovision bleibt unverändert bei 2 %.
Antrag Neuberechnung
Jede quellensteuerpflichtige Person kann bei falscher Ermittlung der Quellensteuer 2023 (z.B. bei falscher Tarifanwendung) bis zum 31. März 2024 einen Antrag auf Neuberechnung stellen. Im Rahmen einer Neuberechnung können keine zusätzlichen Abzüge oder weiteres Einkommen und Vermögen geltend gemacht werden. Diese sind, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, mit einer nachträglichen ordentlichen Veranlagung 2023 ebenfalls bis spätestens 31. März 2024 zu beantragen. Weitere Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie auf unserer Internetseite.