Der ehemalige CEO der soH hatte im Jahr 2024 – nach Beendigung seiner Tätigkeit – für weitere zehn Monate den vollen Lohn bezogen. Dies wurde im Sommer 2024 bekannt. Der Regierungsrat leitete daraufhin eine Untersuchung ein. Der Kantonsrat veranlasste über die Geschäftsprüfungskommission eine zusätzliche parlamentarische Überprüfung.
Was wurde untersucht?
Der Kanton überprüfte die rechtliche Grundlage und deren Umsetzung. Dabei ging es um die Zulässigkeit von Lohnzulagen. Geprüft wurden aber auch die Aufsichtsrechte des Kantons und Fragen zu Haftung und Rückforderung. Weiter wurde die Vergütung des ehemaligen CEO während seiner ganzen Anstellung von 2014 bis 2024 unter die Lupe genommen. Zudem wurde die Frage gestellt, ob für den Kanton aufgrund von Unrechtmässigkeiten direkter Schaden entstanden war.
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) überprüfte die vom Regierungsrat veranlassten Abklärungen. Sie beurteilte die Anstellung des CEO. Und sie untersuchte, wie der Kanton seiner Rolle als Eigentümer und Aufsichtsorgan nachgekommen ist.
Was wurde festgestellt?
Drei Erkenntnisse sind zentral:
Funktionszulagen dürfen nur dann ausbezahlt werden, wenn vorübergehend Aufgaben einer höher eingereihten Funktion übernommen werden. Gegen diese rechtlichen Vorgaben wurde verstossen.
Über 80% der Funktions- und Marktwertzulagen weisen Auffälligkeiten auf. Ein grosser Teil davon sind Formfehler, beispielsweise fehlende Anträge oder Unterschriften. Die Prozesse werden zu wenig kontrolliert. So wurden an Mitarbeitende zu hohe Löhne ausbezahlt. Geschädigt wurde dadurch die soH. Der direkte Schaden für den Kanton ist in diesen Fällen relativ gering. Er beträgt insgesamt weniger als 10'000 Franken pro Jahr.
Die Entschädigung des CEO war rechtlich ebenfalls unzulässig. In den zehn Jahren als CEO erhielt er insgesamt über 500'000 Franken zu viel ausbezahlt. Auch hier ist in erster Linie die soH direkt geschädigt.
Wie geht es weiter?
Regierungsrat und GPK haben klare Erwartungen. Die GPK rückt – nebst den Rückforderungen unzulässig ausbezahlter Leistungen – folgende Punkte in den Fokus:
Der Regierungsrat klärt seine Aufsicht gegenüber der soH und ergreift gegebenenfalls Massnahmen. Die Eigentümerstrategie des Kantons ist zu überprüfen, insbesondere mit Blick auf Aktualität und Angemessenheit.
Die Kantonale Finanzkontrolle (KFK) ist einerseits Revisionsstelle der soH und untersteht damit dem Revisionsgeheimnis. Andererseits nimmt sie die kantonale Aufsicht wahr. Diese Doppelrolle führt dazu, dass die KFK den Regierungsrat in seiner Aufsichtsfunktion gegenüber der soH nicht angemessen unterstützen kann. Die Rolle ist zu überprüfen und zu entflechten.
Der Regierungsrat stellt folgende Bereiche in den Fokus:
Er unterstützt die Forderungen der GPK in Bezug auf die Kantonale Finanzkontrolle. Die Doppelrolle ist zu überprüfen und muss entflechtet werden.
Zudem muss der Verwaltungsrat der soH die unzulässigen Leistungen an den ehemaligen CEO von diesem zurückfordern. Dasselbe gilt für eine Gleitzeitauszahlung an eine weitere Person. Diese arbeitete mit Vertrauensarbeitszeit ohne Stempelpflicht, trotzdem wurden ihr rund 125'000 Franken für Überstunden ausbezahlt.
Bei den anderen Mitarbeitenden, welche Zulagen erhalten haben, wird bewusst auf Rückforderungen verzichtet. Man kann davon ausgehen, dass diese Personen nicht wissen konnten, dass ihre Zulagen GAV-widrig waren. Sie tragen also keine Verantwortung. Dass die Überprüfung nun ausgerechnet bei jenen Mitarbeitenden Verunsicherung auslösen kann, welche sich täglich mit grossem Einsatz für die Gesundheitsversorgung im Kanton einsetzten, ist für den Regierungsrat sehr ärgerlich.
Die soH muss nun alle Funktions- und Marktwertzulagen, welche aktuell ausbezahlt werden, überprüfen. Bis Ende Jahr muss sie eine GAV-konforme Lösung vorlegen. Lohnkürzungen darf es deswegen keine geben.
Speziell auf die Bedürfnisse der soH ausgerichtete Arbeitszeitmodelle werden von der soH als Pilot weitergeführt. Unter anderem sind dies die sogenannten FlexTage: Mitarbeitende können bis zu 15 zusätzliche Urlaubstage beziehen, diese werden vom Lohn abgezogen.
Der Verwaltungsrat der soH muss dem Regierungsrat alle sechs Monate Bericht erstatten und dabei die ergriffenen Massnahmen und deren Ergebnisse aufzeigen. Der Regierungsrat behält sich vor, die Umsetzung der Massnahmen durch eine externe Stelle zu überprüfen und im Rahmen seiner Aktionärsrechte weitere Massnahmen in die Wege zu leiten.
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