Mit dem Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) wird eine wichtige Grundlage für den einfachen Zugang zu Behördengeschäften und für die digitale Interaktion geschaffen. Nach Ansicht des Regierungsrats ist für den Erfolg der E-ID von besonderer Wichtigkeit, dass Nutzerinnen und Nutzer der zukünftigen staatlichen E-ID die grösstmögliche Kontrolle über ihre persönlichen Daten behalten.
Der Regierungsrat begrüsst zudem, dass die zukünftige E-ID auf einer staatlichen Infrastruktur betrieben wird, welche allen behördlichen und privaten Akteuren für die Ausstellung unterschiedlicher digitaler Nachweise standardisiert zur Verfügung steht. Damit die E-ID einheitlich und breitgefächert zur Anwendung kommt, wird es essenziell, den Nutzerinnen und Nutzern ein bestmögliches Erlebnis mit einfacher Anmeldung und permanenten Begleit- und Hilfestellungsmassnahmen während aller Prozessphasen zu gewährleisten.