Beratungsstelle Radioaktivität (BsR)
Der Betrieb einer Beratungsstelle Radioaktivität (BsR) ist grundsätzlich bei allen Ereignissen mit erhöhter Radioaktivität einzuplanen, wenn Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung angeordnet wurden. Die Absprache über den Betrieb der BsR erfolgt zwischen Bund und dem betroffenen Standortkanton.