1. Anwendungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Motorfahrzeugkontrolle des Kantons Solothurn (MFK) und den natürlichen und juristischen Personen, welche die Website zur Kontrollschildauktion https://eauktion.so.ch (Auktionsseite) nutzen. Inhalt sind Rechte und Pflichten, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben.
Die MFK behält sich vor, die AGB anzupassen. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder ungültig werden, bleiben die übrigen davon unberührt.
2. Teilnahmeberechtigung
An den Auktionen dürfen nur Personen teilnehmen, die handlungsfähig und zum Bezug eines Solothurner Kontrollschildes berechtigt sind. Natürliche Personen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Juristische Personen müssen durch eine natürliche Person vertreten werden, welche in deren Namen handlungsbefugt ist.
Das Fahrzeug muss seinen Standort (Art. 77 der Verkehrszulassungsverordnung, VZV; SR 741.51) im Kanton Solothurn haben.
Mitarbeitende der MFK können sich privat an Auktionen beteiligen. Die MFK gibt keine Gebote ab.
3. Registrierung
Wer bei einer Auktion mitbieten will, muss sich online registrieren und die vorliegenden AGB akzeptieren. Die Registrierung ist kostenlos. Die Daten für die Registrierung sind vollständig und korrekt anzugeben. Bei einer Änderung dieser Daten ist der oder die Benutzer/-in verpflichtet, diese spätestens vor der Teilnahme an einer neuen Auktion zu korrigieren.
Für die Registrierung sind folgende Daten erforderlich:
- E-Mailadresse
- Benutzername (wird publiziert)
- Persönliches Passwort
- Name und Vorname
- Geburtsdatum
- Strasse und Hausnummer
- Postleitzahl, Ort und Land
Zusätzlich erfolgt eine Identifizierung mit einem Referenzdokument. Für natürliche Personen sind dies Führerausweis, Fahrzeugausweis, Lernfahrausweis oder Bewilligungskarte für die Theorie- oder praktische Prüfung (nur Kanton Solothurn). Ausserkantonale natürliche Personen identifizieren sich mittels eines Ausweises (Identitätskarte oder Pass). Juristische Personen haben einen Handelsregisterauszug sowie einen Ausweis (Identitätskarte oder Pass) einer für sie handlungsbefugten natürlichen Person hochzuladen.
Das Registrierungsverfahren für juristische Personen sowie für ausserkantonale natürliche Personen erfolgt via Onlineformular. Damit der Versand der Zugangsdaten für die Auktionsseite und damit die Teilnahme an einer laufenden Auktion gewährleistet werden kann, muss diese Registrierung spätestens zwei Arbeitstage vor dem Ende der Auktion erfolgen. Natürliche Personen aus dem Kanton Solothurn können sich direkt auf der Auktionsseite registrieren.
Die MFK behält sich vor, die Identität von Benutzer/-innen zu überprüfen. Des Weiteren kann sie von Benutzer/-innen Kreditkartendaten, einen anderen Bonitätsnachweis oder die vorgängige Zahlung eines Depots verlangen. Mit der Registrierung erteilen die Benutzer/-innen ihr Einverständnis dazu, dass die MFK nach ihrem Ermessen Bonitätsabklärungen vornehmen kann. Benutzer/-innen sind verpflichtet, im Falle einer Überprüfung an dieser mitzuwirken, namentlich die erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Es besteht kein Anspruch auf Registrierung. Die MFK behält sich das Recht vor, die Registrierung zu löschen und die Benutzerin oder den Benutzer von laufenden und künftigen Auktionen und dem Direktbezug auszuschliessen.
4. Auktion
Versteigert wird das Nutzungsrecht an Kontrollschildern mit weissem Grund für Motorwagen und Motorräder. Die verfügbaren Kontrollschilder sind einzig auf der Auktionsseite publiziert. Es werden keine weiteren Auskünfte über verfügbare Kontrollschilder erteilt.
Jede mitbietende Person ist so lange an ihr Gebot gebunden, bis dieses durch ein höheres Gebot erlischt. Eine Änderung oder Rücknahme eines Gebots ist nicht möglich.
Es ist verboten, Gebote unter einem falschen Namen zu tätigen, auch wenn das System diese technisch akzeptiert hat.
Die Dauer der Versteigerung ist auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt. Das voraussichtliche Ende der Auktion wird angezeigt. Ein höchstes Gebot muss mindestens fünf Minuten lang bestehen. Erfolgt während dieser Zeit ein höheres Gebot, wird die Zeit ab diesem um weitere fünf Minuten verlängert. Es gilt die auf der Website angezeigte Systemzeit. Die MFK hat das Recht, die Auktion zu verlängern oder vorzeitig abzubrechen.
Die MFK kann von Bietenden Kreditkartendaten, einen anderen Bonitätsnachweis oder die Zahlung eines Depots verlangen. Es besteht diesbezüglich eine Mitwirkungspflicht der Bietenden. Die MFK behält sich das Recht vor, ein Gebot zu löschen sowie eine Benutzerin oder einen Benutzer von laufenden und künftigen Auktionen und Direktbezügen auszuschliessen, wenn die Bonität in Frage gestellt ist. Verlangt die MFK bei einer Auktion die Bezahlung eines Depots, wird dieses nach Ende der Auktion als Anzahlung in Abzug gebracht (meistbietende Person) oder zurückerstattet (übrige Mitbietende).
Die MFK haftet nicht für technische Probleme der Auktionsseite. Die MFK haftet insbesondere nicht für Gebote, die aufgrund technischer Probleme nicht registriert oder akzeptiert werden. Dasselbe gilt für zu spät zugestellte oder fehlerhafte E-Mails. Sollte die Auktion aufgrund von technischen Störungen, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehlern, Missbräuchen oder Schädigungen Dritter, höherer Gewalt etc. nicht planmässig und korrekt durchgeführt werden können, behält sich die MFK das Recht vor, die Auktion für ungültig zu erklären.
Die Daten beendeter Auktionen (Kontrollschildnummer, Preis des Kontrollschilds, Benutzername) werden durch die MFK aufbewahrt. Es besteht kein Anspruch auf Löschung dieser Daten.
5. Zuschlag und Bestätigung (Bezugsschein)
Der verbindliche Nutzungsvertrag für das Kontrollschild kommt zum Zeitpunkt der elektronischen Schliessung der Auktion zustande. Die meistbietende Person erhält den Zuschlag und verpflichtet sich rechtsgültig, das Kontrollschild zu den in den AGB genannten Konditionen und zum gebotenen Preis zu übernehmen.
Nach dem Zuschlag wird der meistbietenden Person eine Bestätigungsemail mit folgendem Inhalt zugeschickt:
- Bestätigung der Registrierungsangaben
- Kontrollschildnummer
- Preis
- Informationen zum Kontrollschildbezug
Diese Bestätigung gilt als Bezugsschein für das ersteigerte Kontrollschild.
6. Preise
Die Kontrollschilder werden zu einem Mindestpreis angeboten. Die Erhöhung des Gebots wird durch die Steigerungsschritte vorgegeben. Diese können übersprungen werden.
Alle Preise sind in Schweizer Franken angegeben. Beim Bezug des ersteigerten Kontrollschildes fallen zusätzliche Gebühren an (z.B. für den Fahrzeugausweis).
7. Bezahlung
Für die Bezahlung des Kontrollschilds wird eine Rechnung ausgestellt, welche innert 30 Tagen beglichen werden muss. Die Bezahlung erfolgt entweder per Bank- oder Postüberweisung oder direkt am Schalter der MFK (Bar-, Kredit- oder Debitkartenzahlung). Barzahlungen sind bis 10'000.00 Franken möglich. Ersteigerungsbeträge, welche diese Summe übersteigen, müssen vollständig per Bank- oder Postüberweisung beglichen werden und von einem Konto ausgehen, welches auf die meistbietende Person lautet. Checks werden nicht akzeptiert.
Mit der Bezahlung des Ersteigerungsbetrags wird das Nutzungsrecht am Kontrollschild geltend gemacht. Das Kontrollschild bleibt Eigentum der MFK (Art 87 Abs. 5 VZV). Die Halterin oder der Halter ist nicht berechtigt darüber zu verfügen, namentlich darf sie oder er das Kontrollschild nicht veräussern.
Erfolgt innert Frist keine Zahlung, kann die MFK die Forderung betreiben und nach erfolgloser Betreibung zusätzlich 200.00 Franken in Rechnung stellen. Werden die Zahlungsmodalitäten nicht eingehalten, kann die MFK ausserdem den Zuschlag jederzeit widerrufen respektive vom Vertrag zurücktreten. Dabei wird eine Konventionalstrafe in Rechnung gestellt:
- 250.00 Franken bei einem Ersteigerungsbetrag von bis zu 999.00 Franken
- 350.00 Franken bei einem Ersteigerungsbetrag ab 1’000.00 Franken
- 500.00 Franken bei einem Ersteigerungsbetrag ab 10'000.00 Franken
8. Bezug
Der Bezug des ersteigerten Kontrollschildes ist erst ab Eingang der vollständigen Zahlung bei der MFK möglich. Bestehen gegen die meistbietende Person fällige Forderungen der MFK, wird der Bezug verweigert. Gleichzeitig mit dem Bezug des Kontrollschilds muss ein Fahrzeug eingelöst werden.
Die Kontrollschilder werden im Langformat ausgefertigt. Wird ein Kontrollschild im Hochformat gewünscht, muss dies der MFK mindestens zehn Tage vor dem Bezug mitgeteilt werden.
Der Bezug der Kontrollschilder erfolgt bei der MFK in Bellach, auf Wunsch und bei frühzeitiger Mitteilung (mindestens zwei Arbeitstage) auch bei den MFK-Prüfstellen in Wangen bei Olten oder Laufen. Beim Bezug müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:
Das Kontrollschild bleibt ab Ersteigerungsdatum ein Jahr lang für die meistbietende Person reserviert, sofern es bezahlt worden ist. Wird ein Kontrollschild innert 12 Monaten nicht bezogen, erlischt das Nutzungsrecht und das Kontrollschild wird zu gegebener Zeit wieder der Auktion zugeführt. Es erfolgt keine Rückerstattung des bezahlten Ersteigerungsbetrags.
Wer ein ersteigertes Kontrollschild nicht bezahlt, nicht bezieht, falsche Angaben gemacht hat oder seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann von laufenden und künftigen Auktionen und dem Direktbezug ausgeschlossen werden.
9. Übertragung
Ein ersteigertes Kontrollschild kann vor dem Bezug gratis auf eine Drittperson übertragen werden. Das Verzichtsformular (Übertrag von Kontrollschildern - Verzichtserklärung) ist vollständig auszufüllen und von der abtretenden und der übernehmenden Person zu unterschreiben. Danach ist eine kostenlose Übertragung nicht mehr möglich – mit Ausnahme der Fälle gemäss Paragraph 13 Absatz 2 der Verordnung über Steuern und Gebühren für Motorfahrzeuge, Fahrräder und Schiffe (BGS 614.62).
10. Verlust
Verlorene oder gestohlene Kontrollschilder werden polizeilich ausgeschrieben und gesperrt. Es besteht kein Anspruch auf gleichwertigen Ersatz. Die Kontrollschilder bleiben für die Halterin oder den Halter reserviert. Beim Fund des Kontrollschildes hat die Halterin oder der Halter Anspruch auf Wiederzuteilung.
Es erfolgt keine Rückerstattung des Ersteigerungsbetrags.
11. Direktbezug
Gewisse Kontrollschilder werden zu einem auf der Auktionsseite publizierten Fixpreis angeboten. Der Nutzungsvertrag kommt mit der Annahme des Angebots zustande und der Benutzer oder die Benutzerin verpflichtet sich damit, das Kontrollschild zu den hier aufgeführten Bedingungen und zum angenommenen Preis zu übernehmen.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der vorliegenden AGB sinngemäss für den Direktbezug.
12. Schlussbestimmungen
Die Bestimmungen der VZV, insbesondere Artikel 81 über die Annullierung des Fahrzeugausweises sowie Artikel 87 Abs. 1 zur Schilderabgabe gelten auch für Kontrollschilder, welche durch Ersteigern oder Direktbezug erworben worden sind. Es erfolgt keine Rückerstattung des bezahlten Betrages.
Die MFK haftet nicht für Schäden, die durch Serverausfall, technische Probleme, Datenverlust, Übertragungsfehler etc. entstehen. Die MFK übernimmt keine Verantwortung für Missbrauch oder Schädigung durch Dritte sowie für Sicherheitsmängel des Internets oder der IT-Infrastruktur.
Die Auktion und alle vertraglichen und ausservertraglichen Rechtsbeziehungen, die sich aus der Auktion ergeben, unterliegen schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist Solothurn.