Verhaltensregeln

Allgemeine Sorgfaltspflicht

Als Schiffsführerin oder Schiffsführer vergewissern Sie sich, ob das Befahren eines Gewässers gefahrenlos möglich ist. Sie passen die Fahrt den örtlichen Gegebenheiten an und treffen alle Vorsichtsmassnahmen.

Nehmen Sie Rücksicht auf alle anderen Schiffsführer. Das Wasser gehört uns allen.

Uferzonen

Innere Uferzone, 0 bis 150 m: darf nur zum An- und Ablegen auf dem kürzesten Weg befahren werden. Parallelfahrten zum Ufer sind untersagt. Maximale Geschwindigkeit 10 km/h.

Äussere Uferzone, 150 bis 300 m: Parallelfahrten zum Ufer sind gestattet. Maximale Geschwindigkeit 10 km/h.

Wissen Sie, dass die Fahrt durch beide Uferzonen mit 10 km/h nur zwei Minuten dauert?

Ankern: Bei diesem Manöver halten Sie einen Mindestabstand von 25 m gegenüber Schilf- und Wasserpflanzen ein.

Ausweichpflicht

Schiffe sind in folgender Reihe vortrittsberechtigt:

  1. Vorrangschiffe (grüner Ball am Tag / grünes Rundumlicht in der Nacht);
  2. Güterschiffe;
  3. Berufsfischer (sofern der gelbe Ball gesetzt ist);
  4. Segelschiffe;
  5. Ruderboote;
  6. Schiffe mit Maschinenantrieb (ausgenommen Vorrangschiffe, Güterschiffe und Schiffe der Berufsfischer mit gelbem Ball);
  7. Segelbretter (Windsurfer) und Drachensegelbretter (Kitesurfer).

Vorrangschiff: Ein Kursschiff oder ein anderes Fahrgastschiff, dem die zuständige Behörde den Vorrang eingeräumt und damit zum Führen des grünen Balls bzw. des grünen Rundumlichtes berechtigt hat.

Kursschiffe haben gegenüber anderen Vorrangschiffen immer Vortritt.

Sturmwarnung

Vorwarnung: Blinkt 40 mal pro Minute. Wetter beobachten, gegebenenfalls geschütztes Gebiet oder Hafen anlaufen.

Sturmwarnung: Blinkt 90 mal pro Minute. Sofort geschütztes Gebiet oder Hafen anlaufen.

Schiffe in Not

Signalgebung bei Tag: Kreisen einer roten Flagge oder langsames und wiederholtes Heben und Senken der ausgestreckten Arme.

Signalgebung bei Nacht: Kreisen eines Lichtes. Bei diesen Zeichen wird Ihre Hilfe benötigt.

Manövrierunfähige Schiffe

Signalgebung bei Tag: Schwenken der Notflagge.

Signalgebung bei Nacht: Schwenken eines Lichtes.

Bei diesen Zeichen wird Ihre Hilfe benötigt.

Tauchen

Gegenüber Tauchgebieten, die mit einer blau-weissen Flagge bezeichnet sind, ist ein Abstand von 50 m einzuhalten.

Sorge tragen zu Natur und Umwelt

Keine Verschmutzung des Wassers durch Öl, Treibstoffe, Waschmittel und dergleichen.

Abfälle wie Zigaretten, Flaschen, Büchsen, Plastiksäcke und dergleichen gehören an Land entsorgt.