Fahrzeugprüfung im Ausland
Nachprüfung von im Ausland...
...stationierten Motorfahrzeugen mit SO Kontrollschildern
Da keine bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz mit der EU bezüglich gegenseitiger Anerkennung von Fahrzeugprüfungen besteht, werden keine Bewilligungen für Fahrzeugprüfungen im Ausland erteilt.
In der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge, die im Ausland stationiert sind, müssen ausser Verkehr gesetzt und im Standortstaat eingelöst oder bei einer kantonalen Prüfstelle in der Schweiz geprüft werden.