Fahrzeugprüfung im Ausland
Da keine bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz mit der EU bezüglich gegenseitiger Anerkennung von Fahrzeugprüfungen besteht, werden keine Bewilligungen für Fahrzeugprüfungen im Ausland erteilt.
In der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge, die im Ausland stationiert sind, müssen
- ausser Verkehr gesetzt und im Standortstaat eingelöst, oder
- bei einer kantonalen Prüfstelle in der Schweiz geprüft werden.
Motorfahrzeugkontrolle
Hauptsitz
Gurzelenstrasse 3 4512 Bellach
Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
07:00 - 16:00
Telefonzeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:00 - 15:00
Motorfahrzeugkontrolle
Prüfstelle: Laufen
Wahlenstrasse 175 4242 Laufen
Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
07:00 - 16:00
Telefonzeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:00 - 15:00
Motorfahrzeugkontrolle
Prüfstelle: Wangen bei Olten
Industriestrasse 32 4612 Wangen bei Olten
Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
07:00 - 16:00
Telefonzeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:00 - 15:00