Deponierung

Hinterlegung der Kontrollschilder (Deponierung)

Kontrollschilder können uns jederzeit abgegeben oder per Post zugestellt werden. Die Rückgabe des Fahrzeugausweises ist bei Hinterlegung der Kontrollschilder nicht erforderlich, wenn das gleiche Fahrzeug wieder eingelöst wird.

Die Versicherung ruht von dem auf die Abgabe der Schilder folgenden Tag an. Bereits bezahlte Verkehrsabgaben werden gutgeschrieben und auf Verlangen zurückerstattet.

Hinterlegte Kontrollschilder bleiben ab dem Zeitpunkt der Rückgabe 12 Monate für den im Fahrzeugausweis eingetragenen Halter reserviert. Nach Ablauf dieser Frist werden die Kontrollschilder für die Neuzuteilung an einen neuen Fahrzeughalter freigegeben.

Gegen eine Gebühr von CHF 50.00 kann auf Gesuch hin die Schilderdeponierungsfrist einmalig um 12 Monate verlängert werden.

Deponierte Kontrollschilder

Die Motorfahrzeugkontrolle führt keine Liste über deponierte Kontrollschilder. Der Halter ist selber verantwortlich, dass seine Schilderdeponierungsfrist nicht abgelaufen ist.

Neu ab 31. März 2025: Vernichtung oder Deponierung von Kontrollschildern

Neu können Sie bei der Abgabe Ihrer Kontrollschildern zwischen zwei Möglichkeiten auswählen:

Kontrollschilder vernichten Kontrollschilder deponieren
  • Sie können Ihre Kontrollschilder vernichten lassen, wenn Sie diese nicht mehr benötigen.
  • Die Vernichtung ist kostenlos.
  • Wenn Sie wieder ein Fahrzeug einlösen, bekommen Sie neue Kontrollschilder (mit einer neuen Nummer).
  • Sie bezahlen die Gebühren für eine Neueinlösung und für die neuen Kontrollschilder.
  • Sie können die Kontrollschilder wie bisher für ein Jahr deponieren.
  • Die Deponierungsgebühr beträgt CHF 40.00 pro Kontrollschildnummer. Der Betrag wird bei der Wiedereinlösung in Rechnung gestellt.
  • Die Wiedereinlösung funktioniert gleich wie bisher.
  • Diese Variante ist für Sie einfacher und günstiger, wenn Sie die Kontrollschilder immer wieder für dasselbe Fahrzeug brauchen (z.B. für ein Motorrad oder Cabriolet etc.)

Der Grund für diese Änderung ist, dass die meisten deponierten Kontrollschilder nicht wieder eingelöst werden. Es entstehen unnötige Lagerkosten. Diese können mit der Vernichtung der Schilder reduziert werden. Die vernichteten Kontrollschilder werden rezykliert. Aluminium lässt sich ohne Qualitätseinbussen unendlich oft rezyklieren und beim Recycling wird im Vergleich zur Neuherstellung Energie gespart. 

Neue Schilderkästen

Es werden an allen Standorten der Motorfahrzeugkontrolle Kanton Solothurn (Bellach, Laufen/BL und Wangen bei Olten) neue Schilderkästen mit zwei Einwurffächern montiert. Diese werden mit "Kontrollschilder einlagern" und "Kontrollschilder vernichten" beschriftet. So können Sie bei der Rückgabe wählen, welche Variante Sie wünschen.