Deponierung
Hinterlegung der Kontrollschilder (Deponierung)
Kontrollschilder können uns jederzeit abgegeben oder per Post zugestellt werden. Die Rückgabe des Fahrzeugausweises ist bei Hinterlegung der Kontrollschilder nicht erforderlich, wenn das gleiche Fahrzeug wieder eingelöst wird.
Die Versicherung ruht von dem auf die Abgabe der Schilder folgenden Tag an. Bereits bezahlte Verkehrsabgaben werden gutgeschrieben und auf Verlangen zurückerstattet.
Hinterlegte Kontrollschilder bleiben ab dem Zeitpunkt der Rückgabe 12 Monate für den im Fahrzeugausweis eingetragenen Halter reserviert. Nach Ablauf dieser Frist werden die Kontrollschilder für die Neuzuteilung an einen neuen Fahrzeughalter freigegeben.
Gegen eine Gebühr von CHF 50.00 kann auf Gesuch hin die Schilderdeponierungsfrist einmalig um 12 Monate verlängert werden.
Deponierte Kontrollschilder
Die Motorfahrzeugkontrolle führt keine Liste über deponierte Kontrollschilder. Der Halter ist selber verantwortlich, dass seine Schilderdeponierungsfrist nicht abgelaufen ist.
Neu ab 31. März 2025: Vernichtung oder Deponierung von Kontrollschildern
Neu können Sie bei der Abgabe Ihrer Kontrollschildern zwischen zwei Möglichkeiten auswählen:
Kontrollschilder vernichten | Kontrollschilder deponieren |
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Der Grund für diese Änderung ist, dass die meisten deponierten Kontrollschilder nicht wieder eingelöst werden. Es entstehen unnötige Lagerkosten. Diese können mit der Vernichtung der Schilder reduziert werden. Die vernichteten Kontrollschilder werden rezykliert. Aluminium lässt sich ohne Qualitätseinbussen unendlich oft rezyklieren und beim Recycling wird im Vergleich zur Neuherstellung Energie gespart.
Neue Schilderkästen
Es werden an allen Standorten der Motorfahrzeugkontrolle Kanton Solothurn (Bellach, Laufen/BL und Wangen bei Olten) neue Schilderkästen mit zwei Einwurffächern montiert. Diese werden mit "Kontrollschilder einlagern" und "Kontrollschilder vernichten" beschriftet. So können Sie bei der Rückgabe wählen, welche Variante Sie wünschen.