Veteranenfahrzeuge
Voraussetzungen
Als Veteranenfahrzeuge gelten Motorfahrzeuge und die dazugehörenden Anhänger, welche folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die erste Inverkehrsetzung erfolgte vor mehr als 30 Jahren.
- Das Fahrzeug wird ausschliesslich für private Zwecke verwendet.
- Fahrten mit wirtschaftlichem Hintergrund sind nicht zulässig.
- Die jährliche Fahrleistung beträgt durchschnittlich höchstens 3’000 km beziehungsweise 60 Betriebsstunden.
- Das Fahrzeug befindet sich in technisch einwandfreiem Zustand.
Umbauten, Zubehör und technische Änderungen müssen den geltenden Vorschriften entsprechen.
Prüfung und Eintragung
Der Antrag ist vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Das Fahrzeug wird im Rahmen einer normalen technischen Prüfung beurteilt.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird der Veteranenstatus im Fahrzeugausweis eingetragen. Für die Bearbeitung und Eintragung des Veteranenstatus wird eine Gebühr von CHF 30.– erhoben. Für die Eintragung ist die Ausstellung eines neuen Fahrzeugausweises erforderlich. Dafür fallen zusätzliche Gebühren an.
Bei einem Halterwechsel eines bereits als Veteranenfahrzeug zugelassenen Fahrzeugs bestätigt die neue Halterin oder der neue Halter die Einhaltung der Auflagen mit dem aktuellen Formular.
Besondere Regelungen
Das Nachprüfungsintervall kann auf bis zu sechs Jahre verlängert werden.
Ein Wechselschild oder ein Wechselschilderpaar kann für mehr als zwei Veteranenfahrzeuge erteilt werden. Voraussetzung ist, dass sämtliche Fahrzeuge, die dem Wechselschild zugeteilt werden, als Veteranenfahrzeuge zugelassen sind.
Die Voraussetzungen und Auflagen für den Veteranenstatus müssen jederzeit eingehalten werden.
Motorfahrzeugkontrolle
Hauptsitz
Gurzelenstrasse 3 4512 Bellach
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Telefonzeiten:
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Motorfahrzeugkontrolle
Prüfstelle: Laufen
Wahlenstrasse 175 4242 Laufen
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Motorfahrzeugkontrolle
Prüfstelle: Wangen bei Olten
Industriestrasse 32 4612 Wangen bei Olten
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