Ausserverkehrsetzung

Die Ausserverkehrsetzung eines Fahrzeuges können Sie in einer unserer Prüfstellen vornehmen oder per Post erledigen.

Wir benötigen dafür folgende Dokumente:

  • Fahrzeugausweis (zur Annullation oder Aufhebung der Kontrollschilder).

Auf Grund einer blossen Annullation des Fahrzeugausweises wird, ausgenommen bei Wechselschildern, das Fahrzeug nur bei Hinterlegung der Kontrollschilder abgemeldet.

Motorfahrzeugkontrolle

Hauptsitz

Gurzelenstrasse 3
4512 Bellach

Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
07:00 - 16:00

Telefonzeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:00 - 15:00

 

Motorfahrzeugkontrolle

Prüfstelle: Laufen

Wahlenstrasse 175
4242 Laufen

Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
07:00 - 16:00

Telefonzeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:00 - 15:00

Motorfahrzeugkontrolle

Prüfstelle: Wangen bei Olten

Industriestrasse 32
4612 Wangen bei Olten

Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
07:00 - 16:00

Telefonzeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:00 - 15:00