Verkehrsmedizinische und verkehrspsychologische Untersuchungen

Das sichere Führen eines Motorfahrzeugs setzt – neben der Erfüllung anderer Anforderungen – auch die Gesundheit der Fahrzeuglenkerin oder des Fahrzeuglenkers voraus. Verkehrsmedizinische und verkehrspsychologische Untersuchungen dienen der Verkehrs-sicherheit.

Anforderungen an Ärztinnen und Ärzte bzw. Verkehrspsychologinnen und Verkehrspsychologen

Ärzte und Ärztinnen, die verkehrsmedizinische Untersuchungen durchführen wollen, müssen dazu entsprechend ausgebildet sein. Je komplexer die durchzuführende Untersuchung, desto höher sind die Anforderungen an die ärztliche Fachperson. Es gilt ein 4-Stufenmodell:

Verkehrspsychologinnen und Verkehrspsychologen, die verkehrspsychologische Untersuchungen durchführen wollen, benötigen Titel „Fachpsychologin/Fachpsychologe für Verkehrspsychologie FSP mit Schwerpunkt Diagnostik“.

Welche Ärztinnen und Ärzte über welche Anerkennungsstufe verfügen bzw. welche Verkehrspsychologinnen und Verkehrspsychologen anerkannt sind, erfahren Sie auf dem Internet-Portal www.medtraffic.ch unter „Suche nach anerkannten Ärzten/Psychologen“.

Verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchungen

Der verkehrsmedizinischen Kontrollpflicht unterstehen – neben Ausweisinhaber/innen einer höheren Kategorie oder Lenkerinnen und Lenkern mit entsprechenden Auflagen, auch:

  • Alle Ausweisinhaberinnen und Ausweisinhaber ab dem vollendeten 75. Altersjahr („Seniorinnen und Senioren“)
  • Bewerberinnen und Bewerber für einen Lernfahrausweis der Kategorien C, C1, D und D1
  • Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sowie Verkehrsexpertinnen und Verkehrsexperten
  • Personen mit Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport

„Seniorinnen und Senioren“

Die Pflicht, sich einer verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung zu unterziehen, besteht für über 75-Jährige Ausweisinhaberinnen und Ausweisinhaber alle zwei Jahre. Die Untersuchung muss unter der Verantwortung einer Ärztin oder eines Arztes mit der Anerkennung der Stufe 1 durchgeführt werden.

Seit dem 1. Januar 2018 dürfen nur Ärztinnen und Ärzte mit der Anerkennung der Stufe 1 die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung von über 75-Jährigen durchführen.

Welche Ärztinnen und Ärzte über die Anerkennung der Stufe 1 verfügen, erfahren Sie auf dem Internet-Portal www.medtraffic.ch unter „Suche nach anerkannten Ärzten/Psychologen“.

Höhere Führerausweiskategorien und berufsmässiger Personentransport

Personen, die den Führerausweis der Kategorien C, C1, D und D1 oder eine Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (BPT) erwerben wollen, sind verpflichtet, sich einer verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung bei einer Ärztin oder einem Arzt mit der Anerkennung der Stufe 2 zu unterziehen.

Gleiches gilt für Inhaberinnen und Inhaber eines Führerausweises der Kategorien C, C1, D und D1 sowie einer BPT-Bewilligung, und zwar bis zum 50. Altersjahr alle fünf Jahre und danach alle drei Jahre.

Welche Ärztinnen und Ärzte über die Anerkennung der Stufe 2 verfügen, erfahren Sie auf dem Internet-Portal www.medtraffic.ch unter „Suche nach anerkannten Ärzten / Psycho-logen“.

Fahreignungsuntersuchungen

Bestehen Zweifel an der Fahreignung einer Person, so ordnet die Motorfahrzeugkontrolle bei verkehrsmedizinischen Fragestellungen eine Fahreignungsuntersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt mit der Anerkennung der Stufe 3 oder 4 an. Bei verkehrspsychologischen Fragestellungen erfolgt eine Fahreignungsuntersuchung durch eine anerkannte Verkehrspsychologin oder einen anerkannten Verkehrspsychologen.

Welche Ärztinnen und Ärzte über die Anerkennung der Stufe 3 oder 4 verfügen bzw. welche Verkehrspsychologinnen und Verkehrspsy-chologen anerkannt sind, erfahren Sie auf dem Internet-Portal www.medtraffic.ch unter „Suche nach anerkannten Ärzten/Psychologen“.

Fortbildungszentrum für Fahreignungsbegutachtung Schweiz

Auf dem Internet-Portal www.medtraffic.ch finden Sie alle erforderlichen Informationen zum Thema Fahreignungsbegutachtung. Ergänzende Informationen sowohl für Fachpersonen als auch für Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer sind auf den Online-Plattformen der Institute für Rechtsmedizin verfügbar: