Umtausch des blauen Papierführerausweises in einen Führerausweis im Kreditkartenformat

Seit dem 1. April 2003 wird nur noch der Führerausweis im Kreditkartenformat ausgestellt.

Alle Inhaberinnen und Inhaber eines blauen Papierführerausweises müssen diesen bis spätestens am 31. Oktober 2024 gegen einen Ausweis im Kreditkartenformat umtauschen. Danach verliert der Papierführerausweis als «Legitimationsdokument» seine Wirkung, nicht aber die Fahrberechtigung. Das Antragsformular finden Sie hier.

Vorteile des Führerausweises im Kreditkartenformat

  • Handliches Format
  • Lange Lebensdauer
  • Bestmögliche Sicherheit vor Fälschungen
  • Für Reisen innerhalb von Europa ist kein internationaler Führerschein notwendig.
  • Europaweit harmonisierte Ausweiskategorien

Der neue Führerausweis enthält keine Adresse. Bei einem Kantonswechsel ist kein Umtausch mehr erforderlich.

 Adressänderungen sind der Motorfahrzeugkontrolle oder dem Strassenverkehrsamt im Wohnsitzkanton dennoch innerhalb von 14 Tagen zu melden.

Für den Umtausch benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Blauer Führerausweis im Original oder bei Verlust das Formular «Gesuch um Erteilung eines Duplikats für einen Führerausweis»
  • Formular «Antrag Umtausch des blauen Führerausweises in einen Führerausweis im Kreditkartenformat»
  • Ein aktuelles farbiges Passfoto (Format 35 x 45 mm)
  • Identitätskarte oder Ausländerausweis in Kopie (Vorder- und Rückseite)

Wir bitten Sie, die Formulare vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und mit den verlangten Beilagen einzureichen.

Wir empfehlen Ihnen, eine Fotokopie des blauen Papierführerauseises mitzuführen, bis Sie den neuen Führerausweis erhalten. Von Fahrten im Ausland raten wir ab.

Der Umtausch des blauen Papierführerausweises ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt CHF 50.00 (§ 34 der Verordnung über Steuern und Gebühren für Motorfahrzeuge, Fahrräder und Schiffe; BGS 614.62).

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne unter 032 627 66 11 oder fuehrer@mfk.so.ch zur Verfügung.