Der Weg zum Führerausweis

Erstmaliges Einreichen des Gesuches um einen Lernfahrausweis

  • Das Gesuchsformular ist vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Es müssen alle Fragen beantwortet werden.
  • Das Resultat des Sehtests muss durch eine Optikerin oder einen Optiker mit Diplom oder durch eine Ärztin oder einen Arzt auf dem Gesuchsformular eingetragen sein. Diese Fachpersonen müssen in der Schweiz tätig und anerkannt sein. Ein Brillenrezept oder Brillenpass genügt nicht.
  • Für die Kontrolle der Personalien und die Identifikation der Person ist bei der Einwohnerkontrolle mit allen erforderlichen Unterlagen, inklusive eines aktuellen farbigen Passfotos im Format 35 x 45 mm, der Identitätskarte oder des Passes, oder des Ausländerausweises, persönlich vorzusprechen.
  • Die persönliche Vorsprache ist auch bei der Motorfahrzeugkontrolle möglich. Alle erforderlichen Unterlagen müssen mitgebracht werden. Zusätzlich werden folgende Dokumente verlangt:
    Pass oder Identitätskarte im Original für Schweizer Bürgerinnen und Bürger
    Original Ausländerausweis für ausländische Staatsangehörige
  • Die Motorfahrzeugkontrolle erteilt Ihnen eine Zulassungsbewilligung, damit Sie die Theorieprüfung absolvieren können. Diese kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters zum Führen von Motorfahrzeugen der entsprechenden Kategorie abgelegt werden.
  • Nach bestandener Theorieprüfung wird Ihnen der Lernfahrausweis erteilt und mit A-Post zugestellt, sofern Sie das Mindestalter erreicht haben.
  • Das gleiche Verfahren gilt für die Spezialkategorien G und M. Nach bestandener Theorieprüfung wird Ihnen der Führerausweis im Kreditkartenformat erteilt und mit A-Post zugesandt.

Einreichung eines weiteren Gesuches

Das Gesuchsformular ist vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Es müssen alle Fragen beantwortet werden. Liegt der letzte Sehtest mehr als 24 Monate zurück, ist er neu zu absolvieren. Der Verfahrensablauf ist gleich wie beim erstmaligen Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises. Das Gesuch ist bei der Motorfahrzeugkontrolle mit einem aktuellen farbigen Passfoto im Format 35 x 45 mm einzureichen. Die Kontrolle der Personalien und Identifikation bei der Einwohnerkontrolle entfällt.

Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen

Bei der erstmaligen Einreichung eines Gesuches für die Kategorien A, A1, B oder B1 ist eine Kopie der Bestätigung (beidseitig) über den absolvierten Nothilfekurs beizulegen. Fehlt diese, muss das Gesuch zur Ergänzung zurückgewiesen werden. Der Nothilfekurs ist sechs Jahre gültig.

Für die Theorieprüfungen der Kategorien F, G oder M ist der Nothilfekurs nicht notwendig.

Theorieprüfung

Sie müssen das Gesuch um einen Lernfahrausweis eingereicht haben und im Besitz einer Zulassungsbewilligung zur Theorieprüfung sein.

Die Theorieprüfung kann nur nach vorgängiger Online Anmeldung absolviert werden. Frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters.

Geben Sie bitte auf unserer Homepage unter Theorieprüfung - Motorfahrzeugkontrolle - Kanton Solothurn Ihr Geburtsdatum und die Kundennummer ein. Diese finden Sie auf Seite 2 oben rechts der Zulassungsbewilligung.

Die Zulassungsbewilligung müssen Sie bei der Theorieprüfung vorweisen.

An die Theorieprüfung ist ein amtlicher Personalausweis im Original mitzubringen (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis).

Ohne Zulassungsbewilligung und Personalausweis kann die Prüfung nicht absolviert werden.

Die Prüfungsabnahme im Kanton Solothurn erfolgt am Computer (CUT = computerunterstützte Theorieprüfung).

Nach bestandener Basistheorieprüfung wird der Lernfahrausweis erteilt und mit A-Post zugestellt.

Die Prüfungsgebühr (Basis- und Zusatztheorie) beträgt CHF 30.00. Für die Kategorie C beträgt die Gebühr CHF 50.00 und für die CZV-Theorie CHF 50.00. Sie wird nach Absolvierung der Prüfung in Rechnung gestellt.

Die Zulassungsbewilligung berechtigt nicht zum Lernfahren.

Standort Mail-Adresse
Bellach theorie-bellach@mfk.so.ch
Wangen bei Olten theorie-olten@mfk.so.ch
Laufen (Dornach) theorie-laufen@mfk.so.ch

Prüfungstermine

Zur Vermeidung von grösseren Personenansammlungen bieten wir gestaffelte Prüfungstermine zu folgenden Zeiten an:

Bellach Dienstag bis Freitag, nachmittags
Laufen (Dornach) Dienstag bis Freitag, nachmittags
Wangen bei Olten Dienstag bis Freitag, nachmittags

Bitte beachten Sie...

Gemäss Regierungsratsbeschluss Nr. 2006/481 kann die theoretische Führerprüfung nur noch in einer der folgenden Sprachen abgelegt werden:

  • Deutsch
  • Francais
  • Italiano
  • English ⇐ gilt nur für die Basis-Theorieprüfung (Kategorie B)

Kurs über Verkehrskunde

Wer sich für die praktische Führerprüfung der Kategorie A oder B oder der Unterkategorie A1 oder B1 anmelden will, muss sich über die Teilnahme an einem Kurs über Verkehrskunde ausweisen können.

Die Kursteilnahme setzt den Besitz eines Lernfahrausweises voraus.

Vom Kursbesuch befreit sind Personen, die bereits einen Führerausweis der Kategorien A oder B oder der Unterkategorien A1 oder B1 besitzen.

Der Kurs soll namentlich durch Verkehrssinnbildung und Gefahrenlehre zu einer defensiven und verantwortungsbewussten Fahrweise motivieren. Die Dauer des Kurses beträgt insgesamt acht Stunden. Er ist bei einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer zu absolvieren und unbefristet gültig.

Die Fahrlehrerin oder der Fahrlehrer bestätigt den Kursbesuch.

Praktische Grundschulung für Motorräder

Nach Ausstellung des Lernfahrausweises der Kategorien A1, A oder A 35 kW muss innerhalb von vier Monaten die praktische Motorrad-Grundschulung bei einer anerkannten Fahrlehrperson für Motorräder absolviert werden. Sie bestätigt die Teilnahme und das Erreichen der Kursziele.

Sehtest

Für den Sehtest sind das ausgefüllte Gesuchsformular (Personalien) sowie die Identitätskarte, der Pass oder Ausländerausweis vorzuweisen. Die Kosten des Sehtests gehen zu Lasten der gesuchstellenden Person.

Verkehrsmedizinische Untersuchung

Eine verkehrsmedizinische Untersuchung bei einer anerkannten Ärztin oder einem anerkannten Arzt ist notwendig:

  1. für die Erteilung des Lernfahrausweises bzw. die Zulassungsbewilligung zur Prüfung der Kategorien C, C1, D, D1 oder Trolleybus sowie für den berufsmässigen Personentransport;
  2. für Gesuchstellende, die das 65. Altersjahr überschritten haben oder körperbehindert sind;
  3. auf Anordnung der Motorfahrzeugkontrolle

Die Kosten der verkehrsmedizinischen Untersuchung gehen zu Lasten der gesuchstellenden Person.

Fahrpraxis

Für die Ausstellung des Lernfahrausweises bzw. der Zulassungsbewilligung zur Prüfung der Kategorien C, D oder D1 ist die gesetzlich vorgeschriebene Fahrpraxis nachzuweisen. Nach Eingang des Gesuches stellt Ihnen die Motorfahrzeugkontrolle die Unterlagen für den Nachweis der Fahrpraxis zu.

Umtausch des ausländischen Führerausweises

Es gilt sinngemäss der gleiche Verfahrensablauf wie beim erstmaligen Einreichen eines Gesuches um Erteilung eines Lehrfahrausweises. Dem Gesuch sind zusätzlich beizulegen:

  • Ausländischer Führerausweis im Original
  • Kopie des Ausländerausweises (Vorder- und Rückseite)

Nachweis der Aufenthaltsdauer von Schweizer Bürgerinnen und Bürger (An- und Abmeldebestätigung in der Schweiz).

Weitere Informationen zum Führerausweis

Alle Ausweiskategorien

Hier finden Sie detaillierte Beschreibungen zu allen in der Schweiz existierenden Ausweiskategorien.

Beschreibung der Kategorie, Voraussetzungen wie Alter, Kurse, Prüfungen, Lernfahrausweis, Berechtigungen, Angaben zum Prüfungsfahrzeug.

Bitte beachten Sie, dass es sich hier um die Kategorienbeschreibungen gemäss Führerausweis im Kreditkartenformat handelt.

Der Weg zu meinem Ausweis

Welche Kurse und Prüfungen müssen Sie absolvieren, wenn Sie schon im Besitz von bestimmten Ausweisen sind? Welche Kategorien können Sie in Bezug auf Ihr Alter erwerben? Sie besitzen noch den blauen Ausweis? Welche neuen Ausweiskategorien erhalten Sie dann?

Diese Fragen beantwortet Ihnen das interaktive asa-Tool.

Allgemeine Informationen zum Führerausweis

Hier sind die administrativen Abläufe, Ausweis auf Probe, obligatorische Weiterausbildung, der Führerausweis im Kreditkartenformat, der militärische Ausweis im Zivilen und die Chauffeurzulassungsverordnung CZV beschrieben.