Einzug Kontrollschilder

Folgende Situationen können zum Einzug der Kontrollschilder Ihres Fahrzeuges führen:

  • Sie haben keine gültige Haftpflichtversicherung mehr.
  • Sie haben die Fahrzeugsteuer oder die LSVA/PSVA-Abgaben nicht bezahlt.
  • Sie haben die Kontrollschilder nach der Annullierung des Fahrzeugausweises nicht zurückgegeben.
  • Sie haben Ihr Fahrzeug nicht zur obligatorischen Prüfung vorgeführt.

Motorfahrzeugkontrolle

Hauptsitz

Gurzelenstrasse 3
4512 Bellach

Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
07:00 - 16:00

Telefonzeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:00 - 15:00

 

Motorfahrzeugkontrolle

Prüfstelle: Laufen

Wahlenstrasse 175
4242 Laufen

Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
07:00 - 16:00

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Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:00 - 15:00

Motorfahrzeugkontrolle

Prüfstelle: Wangen bei Olten

Industriestrasse 32
4612 Wangen bei Olten

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Montag - Freitag
07:00 - 16:00

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Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:00 - 15:00