Ausnahmefahrzeuge/-transporte

Fahrzeuge, die wegen der Ladung den Vorschriften über Masse und Gewichte nicht entsprechen, sowie Ausnahmefahrzeuge dürfen auf öffentlichen Strassen nur auf Grund einer schriftlichen Bewilligung verkehren (Art. 78 VRV).

Einzelbewilligung

Zulässig für eine oder mehrere gleiche Fahrten oder Transporte innerhalb eines Monats an zu voraus festgelegten Tagen auf einer bestimmten Strecke.

Jahresbewilligung

Zulässig für beliebig häufige Fahrten (bestimmte Masse und Gewichte) während eines bestimmten Zeitraumes, Einem bestimmten Gebiet oder auf bestimmten Strecken mit gleichem Fahrzeug (Zugfahrzeug oder Anhänger).

Onlineportal Sonderbewilligungen ASTRA

Gesuchstellung von Sonderbewilligungen für Ausnahmetransporte und Ausnahmefahrzeuge sowie Sonntags- und Nachtfahrten (Onlineportal Sonderbewilligungen)

Onlineportal Sonderbewilligungen

Motorfahrzeugkontrolle

Hauptsitz

Gurzelenstrasse 3
4512 Bellach

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Motorfahrzeugkontrolle

Prüfstelle: Laufen

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4242 Laufen

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4612 Wangen bei Olten

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