Lagerung/Umschlag
Die fachgerechte Lagerung von gefährlichen Stoffen verlangt von den verantwortlichen Mitarbeitern in Betrieben ein grosses Mass an Fachwissen. Kenntnisse der verschiedensten Vorschriften sind notwendig, um diese gefährlichen Stoffe richtig zu lagern.
Lagerung von gefährlichen Stoffen
Der vorliegende Leitfaden Gefahrstoffe entstand in einer Zusammenarbeit der Kantone sowie des Fürstentums Lichtenstein. Er soll vor allem kleineren und mittleren Betrieben eine Hilfestellung in diesem komplexen Bereich bieten. Der Leitfaden dient als Richtschnur für die Umsetzung der Lagerungsvorschriften in Betrieben.
Leitfaden für die Praxis
Lagerung und Umschlag von Agrarhilfsmitteln
Viele Agrarhilfsmittel werden auf Grund ihrer umweltgefährdenden oder
giftigen Eigenschaften als wassergefährdend eingestuft. Eine unkontrollierte
und unsachgemässe Freisetzung in die Umwelt kann auch in kleinen
Mengen – sei es durch Leckagen, durch Fehler bei der Handhabung oder
durch Verunreinigungen des Löschwassers im Brandfall – gravierende Folgen
haben.
Kontakt
Larissa Grossenbacher, Tel. 032 627 24 53
Judith Rösch, Tel. 032 627 24 57
Amt für Umwelt
Werkhofstrasse 5 4509 Solothurn
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:30
Freitag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:00