Tankanlagen und Umschlagplätze
Wenn Tankanlagen nicht richtig erstellt oder gewartet werden, kann die Umwelt zu Schaden kommen. Deshalb bestehen Vorschriften zum Erstellen, zur Kontrolle und zur Ausserbetriebsetzung von Anlagen, die wassergefährdende Flüssigkeiten enthalten.
Alle Lageranlagen für wassergefährdende Flüssigkeiten mit mehr als 450 Liter Nutzvolumen sowie Umschlagplätze fallen unter die Bewilligungs- oder Meldepflicht.
Bewilligungspflichtige Anlagen
Sämtliche Anlagen in den Grundwasserschutzzonen S sind bewilligungspflichtig. In den besonders gefährdeten Gewässerschutzbereichen Au/Ao/Zu sind mittelgrosse Tankanlagen, erdverlegte Anlagen (Tankanlagen, Rohrleitungen) sowie Umschlagplätze bewilligungspflichtig. Lageranlagen, die der Bewilligungspflicht unterstehen, müssen mindestens alle 10 Jahre durch eine Fachfirma kontrolliert werden.
Meldepflichtige Anlagen
Nicht bewilligungspflichtige Lageranlagen sind meldepflichtig. Dies gilt auch für Gebindelager mit einem totalen Nutzungsvolumen von mehr als 450 Liter. Kontrolle, Betrieb und Wartung unterstehen der Eigenverantwortung des Anlageinhabers.
Die Meldung kann neu mit einem interaktiven Formular erfasst und per Mausklick dem Amt zugestellt werden. Mit dem Versand erhält die Gemeinde eine Kopie der Meldung und ein Bestätigungsmail.
und ergänzende Publikationen
Kontakt
Tankkontrolle, Tel. 032 627 24 74
Links
Tank Schweiz - Homepage der Kantonalen Vollzugsbehörden
- Liste mit Fachfirmen
- Vollzugshilfen
- Vorschriften
- Regeln der Technik
- etc.
Amt für Umwelt
Werkhofstrasse 5 4509 Solothurn
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:00