Abwasserentsorgung im ländlichen Raum
Abwasser ist jedes durch Gebrauch veränderte sowie das von bebauten oder befestigten Plätzen abfliessende Wasser. Schadstoffe im Abwasser sind für die Umwelt problematisch. Deshalb fordert der Umgang mit Abwasser unsere besondere Aufmerksamkeit.
Das meiste verschmutzte Abwasser aus Haushaltungen und Gewerbe gelangt über das Kanalisationsnetz in eine Abwasserreinigungsanlage. Unverschmutztes Abwasser wie Regenwasser kann getrennt abgeleitet oder vor Ort versickert werden. Ausserhalb des Kanalisationsgebietes braucht es spezielle Lösungen.
Das Gewässerschutzgesetz regelt die Entsorgung von Abwasser - auch für den ländlichen Raum. Im Kanalisationsgebiet gilt grundsätzlich die Anschlusspflicht. Ausserhalb des Siedlungsgebiets sieht das Gesetz verschiedene Möglichkeiten vor.
Spezialfall Landwirtschaft
Das Gewässerschutzgesetz regelt die Entsorgung von Abwasser - auch für den ländlichen Raum. Im Kanalisationsgebiet gilt grundsätzlich die Anschlusspflicht. Ausserhalb des Siedlungsgebiets sieht das Gesetz verschiedene Möglichkeiten für die Entsorgung/Ableitung von verschmutztem und unverschmutztem Abwasser vor.
Bei Neubauten, aber auch bei baulichen oder betrieblichen Änderungen in der Landwirtschaft, muss die Entwässerungssituation geprüft respektive überprüft und - wo nötig - den gesetzlichen Vorgaben angepasst werden.
Merkblatt
Kontakt
Adrian Diethelm, Tel. 032 627 26 64
Markus Gerber, Tel. 032 627 26 77
Dominik Pfister, Tel. 032 627 26 72
Amt für Umwelt
Werkhofstrasse 5 4509 Solothurn
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:30
Freitag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:00