Vorsorgeauftrag
In einem Vorsorgeauftrag kann eine Person festhalten, wer sie vertreten soll, wenn sie nicht mehr fähig sein sollte, ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten selbst zu regeln. Gründe dafür können eine Krankheit, Demenz oder ein Unfall sein. Der Vorsorgeauftrag muss erstellt werden, wenn man noch in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Weiter muss der Vorsorgeauftrag handschriftlich geschrieben oder durch einen Notar öffentlich beurkundet werden.
Gültigkeitserklärung durch KESB
Der Vorsorgeauftrag wird von der KESB als wirksam erklärt, sobald ein Arzt oder eine Ärztin die Urteilsunfähigkeit der Person schriftlich feststellt. Die KESB kontrolliert dabei, ob der Vorsorgeauftrag gültig ist, die Person tatsächlich urteilsunfähig ist, die Vorsorgebeauftragte oder der Vorsorgebeauftragte den Auftrag annimmt und ob sie oder er geeignet ist. Sind das Wohl oder die Interessen der Person gefährdet, muss die KESB einschreiten.
Ausserhalb der Öffnungszeiten für Notfälle
Pikettdienst KESB ist erreichbar via Alarmzentrale der Polizei Kanton Solothurn:
Telefon 032 627 71 11
KESB Region Solothurn
Rötistrasse 4 4502 Solothurn
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Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:30 - 17:00
KESB Dorneck-Thierstein
Passwangstrasse 29 4226 Breitenbach
Schalteröffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00
Freitag nach Vereinbarung.
KESB Thal-Gäu
Wengimattstrasse 2 4710 Klus-Balsthal
Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 14:00 - 17:00
KESB Olten-Gösgen
Amthausquai 23 4603 Olten
Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00