Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe

Welches Zivilstandsamt ist zuständig?

Die Erklärung der Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe kann von den Partnerinnen oder Partnern, die ihre eingetragene Partnerschaft vor dem 1. Juli 2022 in der Schweiz oder im Ausland begründet haben, in der Schweiz jeder Zivilstandsbeamtin oder jedem Zivilstandsbeamten abgeben.

Umwandlungserklärung

Die Umwandlungserklärung muss gemeinsam und persönlich in schriftlicher Form gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten abgegeben werden.

Zeremonielle Umwandlung

Die eingetragenen Partnerinnen oder Partner haben die Möglichkeit, die Umwandlungserklärung auf gemeinsamen Antrag in zeremonieller Form in Anwesenheit von zwei volljährigen und urteilsfähigen Zeuginnen oder Zeugen im Trauungslokal durch die Zivilstandsbeamtin oder den Zivilstandsbeamten entgegennehmen zu lassen (Art. 75o ZStV).