Mit Produktionssystembeiträgen werden einzelne ganz- oder teilbetriebliche Produktionsarten gezielt gefördert.
Zur Förderung des Biolandbaus werden Biobeiträge ausgerichtet, wenn die Anforderungen an die biologische Produktion der Bio-Verordnung erfüllt sind.
Der Verzicht auf Fungizide, Insektizide und Wachstumsregulatoren wird mit Beiträge für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel gefördert. Der Beitrag kann sowohl im Ackerbau beispielsweise bei Getreide, Raps, Kartoffeln oder Zuckerrüben als auch im Gemüse- und Beerenanbau und in Dauerkulturen wie Reben und Obstanlagen geltend gemacht werden.
Der Beitrag für den Verzicht auf Herbizide im Ackerbau und in Spezialkulturen fördert Anbausysteme mit Herbizidverzicht bzw. einem reduzierten Herbizideinsatz.
Werden Dauerkulturen auf einem ÖLN-Betrieb ausschliesslich mit Pflanzenschutzmittel und Dünger der Bio-Verordnung bewirtschaftet, wird ein Beitrag für die Bewirtschaftung von Flächen mit Dauerkulturen mit Hilfsmitteln nach der biologischen Landwirtschaft ausgerichtet.
Das Anlegen von Nützlingsstreifen wird über den Beitrag für die funktionale Biodiversität gefördert. Nützlingsstreifen können auf offener Ackerfläche und in Dauerkulturen in der Tal- und Hügelzone angelegt werden.
Mit dem Beitrag für die schonende Bodenbearbeitung von Hauptkulturen auf der Ackerfläche und dem Beitrag für eine angemessene Bedeckung des Bodens wird die Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit gefördert.
Der Beitrag für Klimamassnahmen in Form eines Beitrags für den effizienten Stickstoffeinsatz im Ackerbau fördert den reduzierten Stickstoffeinsatz.
Mit den Beiträgen für besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS) sowie regelmässigen Auslauf im Freien (RAUS) werden Massnahmen für das Tierwohl unterstützt. Als weitere Tierwohlmassnahme werden Tiere der Rindergattung und Wasserbüffel mit einem besonders hohen Anteil an Weidefutter in der Ration durch den Weidebeitrag gefördert.
Mit dem Beitrag für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF) soll die Nutzung der betriebseigenen Futtergrundlage unterstützt werden. Der Beitrag wird nur ausgerichtet, wenn das Wiesen- und Weidefutter einen grossen Anteil an der jährlichen Futterration ausmacht und der Anteil des Kraftfutters bei raufutterverzehrenden Tieren maximal 10 Prozent beträgt.
Die Langlebigkeit der Kühe, auch ein Aspekt von schonendem Umgang mit Ressourcen, wird durch den Beitrag für die längere Nutzungsdauer von Kühen gefördert.