Illegale Ablagerungen
Abfälle im Freien abzulagern oder stehen zu lassen ist verboten. Dabei spielt es keine Rolle ob eine Ablagerung auf privatem oder öffentlichem Grund geschieht und ob die Abfälle aus Haushalten oder Betrieben stammen.
Aufgabe der Gemeinde
Der Vollzug des Abfall-Ablagerungsverbots ist Aufgabe der Gemeinde. Sie veranlasst auch die sachgemässe Entsorgung von illegalen Ablagerungen.
Das AfU stellt den Gemeinden für ihre Vollzugsarbeit Musterdokumente sowie ausgewählte Merkblätter zur Entsorgung diverser (Haushalts-)Abfälle zur Verfügung.
Merkblätter
Kontakt
Stefan Gyr, Tel. 032 627 27 99
Sophia Kirsch, Tel. 032 627 23 84
Amt für Umwelt
Werkhofstrasse 5 4509 Solothurn
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:30
Freitag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:00